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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Wahl von Holger Gebauer zum Kreiswehrführer wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Rücktritt des im Juni 2013 ernannten Kreiswehrführers Rolf Gloyer im Januar 2015 ist die Funktion des Kreiswehrführers vakant. Auf der Jahreshauptversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Segeberg am 27.03.2015 in Sülfeld wurde der 1. Hauptbrandmeister Holger Gebauer (bisheriger Stellvertreter) zum Kreiswehrführer gewählt. Von den abgegebenen 211 Stimmen sind 162 für Herrn Gebauer abgegeben worden. Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Kreistages.

Herr Gebauer ist im Anschluss durch den Landrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für 6 Jahre zum Kreiswehrführer der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Segeberg zu ernennen und entsprechend zu befördern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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