Drucksache - DrS/2014/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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25.11.2014
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27.01.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.02.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
1. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2013/14 wird in der Fassung des Standes November 2014 zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartände-rungen auf der Basis dieser Planung abzugeben.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 51 SchulG - Schulentwicklungsplanung der Kreise,
„Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“ (Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 276)).
Die Schulentwicklungsplanung der Kreise zeigt Möglichkeiten und Tendenzen der regionalen Schulentwicklung auf. Sie ist eine Planungshilfe für die Kommunen und die Schulträger, welche in eigener Verantwortung ihre detaillierte Schulentwicklungsplanung zu erstellen haben (siehe § 48 SchulG).
Einige unbestimmbare Faktoren machen eine zuverlässige Prognose zunehmend schwer. Dies sind beispielweise die freie Schulwahl, aber auch die Zunahme von Flüchtlingen bzw. asylsuchenden Menschen, welche in den nächsten Jahren zu anderen Zahlenwerten führen wird.
Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist auch, die Erfahrungswerte der Schul-träger mit aufzunehmen. Die Schulträger sind die Experten Ihrer Schulen und kennen die Gegebenheiten von z.B. Neubaugebieten, Rahmenbedingungen von Schulen (z.B. räumliche Möglichkeiten, Ausstattung, pädagogische Konzepte, baulicher Zustand, etc.), die Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr.
Der Kreis Segeberg hat erstmals einen dialogischen Ansatz für den Planungsprozess gewählt. Die Schulträger sind dabei eingeladen sich inhaltlich einzubringen, es haben persönliche Gespräche zwischen Schulträgern, den Schulräten und der Bildungsplanung stattgefunden.
Weiterhin bestimmen sogenannte weiche Faktoren die Schulwahl, wie z.B. beliebte Schulleitungen und Lehrerkollegien, die Qualität der Ganztagsbetreuung sowie der zeitliche Umfang der Kinderbetreuung.
Neu hinzugekommen sind Info-Datenblätter für jede einzelne Schule, sodass die Schulentwicklungsplanung auch als Nachschlagewerk für interessierte Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Jede einzelne Schule erhält so ein Gesicht, die Bandbreite von Schulen wird deutlich. Ferner sind im Schulentwicklungsplan Geoinformations-daten hinterlegt. Der Anhang enthält eine Übersicht, aus welchen Orten die jeweiligen Schülerinnen und Schüler kommen. Dies ist für Schulträger und Ihre Planung von großer Bedeutung.
Der Entwurf der Zahlen für die jeweilige Schule hat den örtlichen Schulträgern zur Stellungnahme vorgelegen. Deren Anregungen und Ergänzungen wurden vollständig aufgenommen. Die Schulräte der unteren Schulaufsichtsbehörde des Kreises haben die Ergebnisse des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen und stimmen diesem zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.004,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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