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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.

 

Der Bedarfsplan sowie wichtigsten Eckdaten zur Kindertagesbetreuung wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2014 vorgestellt, die Aussprache hierüber wurde auf den folgenden Sitzungstermin gelegt.

 

Nach Rückmeldungen der Gemeinden ergaben sich Änderungsbedarfe. Neben einigen redaktionellen Anpassungen beziehen sie sich in der Hauptsache auf die Gemeinde Henstedt-Ulzburg:

-          Die Hortbetreuung soll nicht umgewandelt werden

-          Die Zahl der betreuten U3-Kinder tatsächlich 31,5 %  (statt 26,1%),

-          somit ändert sich auch die Kreisquote von 31,9 % auf 32,5 %

 

Die betroffenen Textteile und Diagramme wurden entsprechend korrigiert (siehe Anlage „Kita-Bedarfsplan-SE_2014-15_k1_.pdf).

 

 

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Anlagen

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