Bericht der Verwaltung - DrS/2015/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2014 und 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.
Der Bedarfsplan sowie wichtigsten Eckdaten zur Kindertagesbetreuung wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2014 vorgestellt, die Aussprache hierüber wurde auf den folgenden Sitzungstermin gelegt.
Nach Rückmeldungen der Gemeinden ergaben sich Änderungsbedarfe. Neben einigen redaktionellen Anpassungen beziehen sie sich in der Hauptsache auf die Gemeinde Henstedt-Ulzburg:
- Die Hortbetreuung soll nicht umgewandelt werden
- Die Zahl der betreuten U3-Kinder tatsächlich 31,5 % (statt 26,1%),
- somit ändert sich auch die Kreisquote von 31,9 % auf 32,5 %
Die betroffenen Textteile und Diagramme wurden entsprechend korrigiert (siehe Anlage „Kita-Bedarfsplan-SE_2014-15_k1_.pdf).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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