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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach §§ 1 und 18 GkZ in der Fassung der Anlage wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2000 haben die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach der Experimentierklausel des § 25 a Landesverwaltungsgesetz (LVwG), für eine Laufzeit von 10 Jahren, Aufgaben vom Kreis Segeberg übernommen.

 

Nach Ablauf der 10 Jahre wurde erneut ein Vertrag nach § 25 a LVwG für die Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft mit Ablauf des 31.12.2014 aus. Das Ministerium hat bei der Genehmigung des aktuell noch gültigen Vertrages bereits darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer weiteren Verlängerung dieses Vertrages auf Grundlage des § 25 a LVwG (Experimentierklausel) nicht in Aussicht gestellt werden kann, da nach nunmehr 15 Jahren Erprobung der Aufgabenverlagerung genügend Erfahrungswerte für eine abschließende Beurteilung vorliegen.

 

Die seitens der Vertragspartner gemachten Erfahrungen über den hier in Rede stehenden Erprobungszeitraum sind positiv. Insofern soll die bisherige Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach den §§ 1 und 18 des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (GkZ) fortgesetzt werden.

 

Bei einer Verlängerung des bisherigen Vertrages auf Grundlage der §§ 1 und 18 GkZ entfallen die Genehmigungspflicht durch das Ministerium sowie die Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium. Zudem kann der Vertrag unbefristet abgeschlossen und ist nicht auf maximal 10 Jahre Laufzeit zu begrenzen, wie es nach § 25 a LVwG der Fall ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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