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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die beantragten Änderungen in die Richtlinie des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie auf Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2013 aufzunehmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.11.2014 beantragt der Kreissportverband (KSV) eine Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie auf Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2013 in einzelnen Abschnitten. Die ausführliche Begründung des KSV ist in der Anlage beigefügt.

 

Die letzte Änderung der Richtlinie erfolgte zum 01.01.2013. Entgegen der gängigen Vorgehensweise hat es im Vorwege keine gemeinsame Überarbeitung zwischen der Verwaltung und des KSV gegeben. Aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Antrageingang und Vorbereitung der Sitzung des BKS und in Anbetracht des Umfangs des Richtlinie hat es verwaltungsintern keine weitergehende Auseinandersetzung gegeben. Insofern handelt es sich aktuell um Änderungswünsche des KSV.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Das vertragliche vereinbarte Jahresbudget für die investive Sportförderung beträgt zurzeit 240.000 EUR. Entsprechende Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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