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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.

 

Der Bedarfsplan für den Kreis Segeberg 2014/15 befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung in Endredaktion.

 

Im Ausschuss werden die wichtigsten Eckdaten zur Kindertagesbetreuung vorgestellt und jedem Ausschussmitglied ein Druckexemplar des Bedarfsplans ausgehändigt.

 

 

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