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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss

 

  1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO

(1)   das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des „Verein Naherholung im Hamburger Umland e.V.“ sowie
 

(2)   das Amt als Verwaltungsratsmitglied bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)

 

auszuüben.

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des Kreises genehmigt.

  1. verzichtet zu den Nebentätigkeiten gem. a. (1) und (2) auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts von Herrn Schröder.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu a.

Nebentätigkeiten des Landrats gem. Nebentätigkeitsverordnung sind solche Gremientätigkeiten, die der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde oder die Tätigkeit Kraft Amtes ausübt.

 

Dies betrifft im Hinblick auf Herrn Schröder folgende Gremientätigkeit:

 

Zu (1)

Stv. Vorstandsvorsitzender Verein Naherholung im Hamburger Umland e.V. (ausgewählt von den Schleswig-Holsteinischen Kreisen)

Zu (2)

Verwaltungsratstätigkeit für die KGSt (als eine von gem. § 7 II der Satzung  36 „erfahrenen Persönlichkeiten“ / Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung)

 

Zu b.

Gem. Nebentätigkeitsverordnung SH kann der Hauptausschuss gem. den in der Nebentätigkeitsverordnung § 12 (1) näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

 

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landräten verzichtet. Entsprechend ist der obige Beschlussvorschlag ebenfalls formuliert, wobei je Nebentätigkeit folgender Ausnahmetatbestand zur Anwendung gelangt:
 

  • Die Tätigkeiten zu a. (1) und (2) erfolgen unentgeltlich im Sinne
    von § 12 (1) Nr. 1 der Nebentätigkeitsverordnung.

 

 

 

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Für den Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf die Drucksache DrS/2014/146 verwiesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

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