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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, den 4. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) Kreis Segeberg 2014-2018 unter Berücksichtigung der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise einen RNVP als Rahmen für die Entwicklung des straßengebundenen ÖPNV aufstellen oder fortschreiben. Nach § 3 der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung ist das Vorliegen eines von der Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers beschlossenen RNVP eine Voraussetzung für die vollumfängliche Auszahlung der ÖPNV-Landesmittel. Der nach § 2 (2) ÖPNVG verantwortliche ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Segeberg hat seine SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH damit beauftragt, den 4. RNVP Kreis Segeberg 2014-2018 zu erarbeiten und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

 

Die Kernaussagen des 4. RNVP-Entwurfs wurden am 27.11.2013 dem Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vorgestellt. Daran schloss sich im Juni/Juli 2014 das 2-monatige Beteiligungsverfahren an, in dessen Rahmen sämtlichen zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange inklusive der Kreistagsfraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Eine tabellarische Zusammenstellung der abgegebenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen ist in der Anlage beugefügt.

 

Den endgültigen Beschluss des 4. RNVP Kreis Segeberg 2014-2018 fasst der Kreistag. Nach der Beschlussfassung ist der RNVP gemäß § 5 (4) ÖPNVG dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein zur Prüfung im Rahmen der Rechtsaufsicht vorzulegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Ziff. 3.11 der strategischen Ziele v. 22.5.2014

 

 

 

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Anlagen

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