Drucksache - DrS/2014/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen im Kreis Segeberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Merkel, Stefanie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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07.10.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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09.10.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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29.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis erhebt für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften (insb. Zufahrten und Werbeschilder) eine Gebühr. Grundlage hierfür ist § 26 Straßen- und Wegegesetz S-H i.V. mit der Satzung vom 12.1.2004. Die in der dieser geltenden Satzung geregelten Gebührensätze enthalten große Ermessensspielräume und haben in der Vergangenheit teilweise zu einer uneinheitlichen Anwendung geführt. Daher wird eine Änderung der o.g. Satzung mit einer Konkretisierung der Gebührensätze angestrebt. Gleichzeitig erfolgt mit der Änderung eine Anpassung an neue Nutzungsanforderungen (z.B. Biogasanlagen) und eine Angleichung der Gebührensätze an die in den benachbarten Kreisen im Hamburger Umland üblichen Werte.
Die geänderte Satzung orientiert sich in ihrem Aufbau an der Landesverordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen vom 3. Februar 2004, die auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf die vom Land verwalteten Kreisstraßen Anwendung findet.
Aufgrund von Personalengpässen im Tiefbau erfolgte in der Vergangenheit keine Gebührenerhebung. Erst nach personeller Neuaufstellung im Jahr 2012 ist wieder eine Gebührenerhebung möglich. Diese soll künftig weiter systematisiert und überwacht werden. Hierzu dient die neue Satzung als Grundlage. In den zurückliegenden Haushaltsjahren lag die Höhe der Gebühreninnahmen in 2012 bei 4.930 € und in 2013 bei 2.780 €. Für das Jahr 2014 belaufen sich die Gebühreneinnahmen bislang auf ca. 4.200 €. Der Schwerpunkt der Gebühren liegt bei Zufahrten von Kiesgruben und anderen gewerblichen Nutzungen. Mittelfristig ist mit einer weiteren leichten Erhöhung der Einnahmen zu rechnen, die jedoch in ihrem Umfang derzeit noch nicht beziffert werden kann.
Der Satzungstext bleibt inhaltlich, bis auf redaktionelle Änderungen, unverändert.
Die alte Satzung vom 12.01.2004 soll mit Bekanntgabe der neuen Satzung zum 01.01.2015 außer Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
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| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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x | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim: Teilplan 542 Konto: 4321000000 |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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356,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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215 kB
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