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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Haupausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, der Ausschuss für Ordnung, Verkehr, Gesundheit nimmt zur Kenntnis: Die Verwaltung beauftragt einen Träger mit der Einrichtung einer Betreuung am Übergang sowie bei Verlängerung des Zuwendungsvertrages des Landes Fortschreibung der bisherigen Projekte.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zuwendungsvertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Land Schleswig-Holstein läuft zum 31.12.2014 aus. Der neue Vertrag soll der Verwaltung in Kürze vorliegen. Aktuell erhält der Kreis Segeberg für das Jahr 159.306,98 EUR zzgl. 22.000,00 EUR für die Fachstelle Glücksspiel.

 

Bislang werden die Mittel aus dem Sozialvertrag II wie folgt vergeben:

 

Ambulante Suchthilfe

Psychosoziale Begleitung Substituierter – ATS

101.475,00 EUR

Ambulante Suchthilfe

Fachstelle Glücksspiel – ATS

  22.000,00 EUR

Ambulante Suchthilfe

Suchtkrankenberatungsstelle – Sozialwerk Norderstedt

    8.851,70 EUR

Dezentrale Psychiatrie

Ambulanter psychosozialer Dienst DRK

    8.350,00 EUR

Dezentrale Psychiatrie

Begegnungsstätten Bad Segeberg, Wahlstedt, Norderstedt – ATP

    3.812,25 EUR

Dezentrale Psychiatrie

Betrieb der Begegnungsstätte Kaltenkirchen – ATP

  24.605,54 EUR

Gesamtsumme

 

169.094,49 EUR

 

 

Mit dem zusätzlich zur Verfügung stehenden Geldbetrag in Höhe von 12.000,00 € empfiehlt die Verwaltung die Etablierung einer ambulanten psychosozialen Betreuung am Übergang. Diese soll in Form von Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung eine nahtlose Überleitung von Betroffenen von einer Betreuungsform in eine andere sicherstellen und somit auch Aufnahmen in stationäre Einrichtungen vermeiden. Diese Aufgabe der Daseinsfürsorge wird pauschal ohne personenbezogene Leistungsentgelte finanziert.

Zur Zielgruppe der Betreuung am Übergang gehören vor allem Menschen, die (noch) nicht die eigentlich erforderliche Hilfe in Anspruch nehmen bzw. die vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, Kontakt und Unterstützung anzunehmen oder die nur diese Form der niederschwelligen Hilfe z.B. auch aufgrund von Krankheitsuneinsichtigkeit zulassen. Vorteil der Betreuung am Übergang ist ein erster schneller Zugang zum Hilfesystem ohne bürokratische Hürden und komplizierte Antragsverfahren. Geeignet ist dieses Angebot für Menschen, bei denen bereits ein Eingliederungshilfe-Antragsverfahren läuft, die auf Therapieplätze warten, andere Wartezeiten überbrücken müssen oder nur kurzzeitig Hilfe benötigen.

 

Vorerst werden Interessenbekundungen eingeholt. Aufgrund der geringen Summe kann dies zunächst nur an einem Ort angeboten werden. Nach Jahresfrist erstellt die Verwaltung eine Analyse, um die Zielführung und eine Ausweitung in andere Gebiete des Kreises zu prüfen, wofür weitere Landesmittel erwartet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Kosten in 2015 in Höhe von insgesamt 181.306,98 EUR (Landesmittel)

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 367

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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