Bericht der Verwaltung - DrS/2014/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Abgabe einer Interessensbekundung des Jugendamtes gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Teilnahme an dem Förderprogramm "Jugend stärken im Quartier"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist eine gemeinsame Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Mit dieser vierjährigen Förderung (01.01.2015-31.12.2018) werden die bisherigen Aktivitäten des BMFSFJ im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ mit dem bisherigen Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMUB zusammengeführt.
Das Modellvorhaben unterstützt Kommunen darin, passgenaue Hilfsangebote für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf zu entwickeln. Neben individuell zugeschnittenen Hilfen können auch Mikroprojekte zur Aufwertung des sozialräumlichen Umfelds von und mit Jugendlichen durchgeführt werden. Damit werden die Entwicklung der jungen Menschen und zugleich die Nachbarschaften vor Ort gestärkt.
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Mittelbündelung für benachteiligte Quartiere mit dem Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist ein Beitrag des Bundes für eine fachübergreifende, integrierte, soziale Stadtentwicklung vor Ort.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes gefördert.
Entgegen dem vorgeschalteten ESF Projekt „Jugend stärken“ welches die Bildungsträger JobA (Bad Segeberg) und NobiG (Norderstedt) beantragten und anschließend im Projekt „Schulverweigerung 2.Chance“ durchführten (siehe DrS/2013/142 ) , liegt die Antragsmöglichkeit nunmehr bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§§69, 85 ff. SGB VIII).
Das Interessensbekundungsverfahren läuft vom 20.07.2014 bis zum 20.08.2014.
Dabei haben der Kreis Segeberg, sowie die Stadt Norderstedt, als öffentliche Träger der Jugendhilfe, zwei getrennte Interessensbekundungsverfahren eingereicht.
Eine inhaltliche Abstimmung und Verzahnung beider Angebote findet dabei statt.
Das Programm „Jugend stärken im Quartier“ bezieht sich nunmehr insbesondere auf Gebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Im Kreis Segeberg zählen dazu die Südstadt der Stadt Bad Segeberg, Trappenkamp (Gablonzer Straße), sowie der Ortskern der Stadt Wahlstedt.
Als besondere Zielgruppe ist benannt:
-Schulabbrecher
-nicht in Ausbildung oder ausbildungsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
-Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher
-junge neuzugewanderte Menschen
Ziele des Projektes sind dabei:
-(Wieder-) Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung
-Schaffung effektiver & effizienter Strukturen d. rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit
-konkreter und sichtbarer Mehrwert für das Quartier bzw. den ländlichen Raum
Dies soll durch verschiedene Bausteine des Projektes sichergestellt werden:
1. Case Management
2. Aufsuchende Jugendsozialarbeit
3. Niedrigschwellige Beratung/ Clearing
4. Mikroprojekte
Die sogenannten Mikroprojekte dienen als Motivationsaufbau. Jugendlichen soll es leichter gemacht werden, berufliche Anschlüsse zu erreichen. Dies soll auch einen Mehrwert für benachteiligte Quartiere erzielen, das Soziale Miteinander soll gestärkt werden.
Das können beispielsweise Holzbauprojekte in den Ferien sein, die durch Jugendliche durchgeführt werden, oder die Verschönerung des Ortsbildes. Auch Stadtteilfeste, o.ä. sind vorstellbar.
Bei diesen Projekten wird auf die Erfahrungen des Jugendamtes und der Kommunen geachtet, mögliche Ressourcen (z.B. Straßensozialarbeit der Kommunen) werden dabei genutzt.
50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können durch den ESF gefördert werden, maximal 150.000€ pro Jahr. Mikroprojekte werden mit bis zu 50.000€ gefördert, sodass die Maximalförderung bei 200.000€ per anno liegt.
Grundsätzlich ist der Eigenanteil der Kommune in Form von Geldleistungen (eigene öffentliche Mittel) zu erbringen, die anzurechnenden Mittel können jedoch auch durch Kofinanzierungen der beteiligten Kommunen oder Personalgestellungen geschehen.
Die Stadt Bad Segeberg hat eine Kofinanzierung der Straßensozialarbeit in Höhe von 17.400€ p.a. zugesagt.
Das Schulamt bzw. das Ministerium für Bildung und Kultur tragen über Lehrerdeputatstunden und Räumlichkeiten eine Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 117.000€ p.a. zur Verfügung.
Bei einer vollen Ausschöpfung der 200.000€ Förderung bleiben somit 17.400€ für den Kreis Segeberg als Eigenanteil bestehen.
In dem Modellprojekt wird eine Koordinierungsstelle der Kreise bzw. Kommunen vorgesehen, die eine Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für das Projekt übernimmt.
Dies kann durch Personalgestellung durch Herrn Wenzel in Höhe von 0,25 Vollzeitstelle (Koordination) geschehen.
Die vorgenannten Stellenanteile stehen im Rahmen der aktuellen Personalbemessung zur Verfügung.
Herr Wenzel hat im Rahmen seiner Tätigkeit der Bildungsplanung bislang das Regionale Übergangsmanagement betreut, sodass durch diese Personalgestellung keine weiteren zusätzlichen Kosten auf den Kreis zukommen werden.
Aufstellung der anzurechnenden Mittel des Kreises Segeberg:
In der Interessensbekundung verfolgt der Kreis Segeberg folgende Ziele:
-Weiterführung des Projektes „Schulverweigerung 2. Chance“ (läuft erfolgreich seit 2008)durch die JobA (Standorte: Bad Segeberg, Trappenkamp sowie Wahlstedt)
-Einbettung des Projektes in die Produktionsschule als niedrigschwelliges Angebot unterhalb von Bildungsmaßnahmen
-Zusammenarbeit mit den Übergangslotsen und der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit SGB II; SGB III und SGB VIII
-Einbindung der kommunalen Straßensozialarbeit
-Einrichtung einer „Clearing- bzw. Anlaufstelle Schulverweigerung“ für alle Segeberger Schulen
-Städtebauliche Verbesserung der jeweiligen Quartiere
-Schaffung von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes
-Lücken von gelingenden Übergängen werden weiter geschlossen
Das bisherige Projekt „Schulverweigerung 2. Chance“ kann durch das Modellprogramm für weitere vier Jahre gefestigt werden.
Es ist ein wichtiges präventives Element, um weitergehende (und teurere) Jugendhilfemaßnahmen zu vermeiden.
Das Projekt wird sozialräumlich aufgestellt, sodass die einzelnen Bezugsorte eine passgenaue und nachhaltige Festigung erfahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,5 kB
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