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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

„ „Kein Jugendlicher soll die Schule ohne konkrete Perspektive verlassen“

ist das zentrale, gemeinsame Ziel der Kooperation.

Die Kooperationspartner wollen Jugendliche im Kreis Segeberg frühestmöglich bei der Berufswahl unterstützen und dabei die Kompetenzen aller regionalen Akteure einbeziehen.

Am 10. Juli 2014 unterzeichneten alle am Übergang Schule und Beruf beteiligten Akteure die Kooperationsvereinbarung.

„Die Partner bauen die Zusammenarbeit weiter aus und verpflichten sich zu gegenseitiger Information und größtmöglicher Transparenz gegenüber den Jugendlichen und ihren Eltern. Doppelstrukturen sollen dabei vermieden und mögliche Betreuungslücken geschlossen werden.

Durch die Kooperation soll die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss reduziert und Jugendarbeitslosigkeit gemeinsam noch besser bekämpft werden. Dazu sollen Schüler mit besonderen Risiken frühzeitiger identifiziert und abgestimmt betreut werden.

Zudem wollen die Akteure die Motivation aller Schüler für eine berufliche Ausbildung erhöhen. Dabei werden auch die Eltern stärker einbezogen, da sie wichtige Partner und Vorbilder bei der Berufswahl sind. Durch eine Ausweitung der Elternarbeit kann auch den Erziehungsberechtigten die Vielzahl der Möglichkeiten und Angebote transparenter gemacht werden.“ “

 

(Pressemitteilung des Kreises Segeberg vom 14.07.2014)

 

Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit erweitert dabei den Zugang zu Jugendlichen. Multifaktorielle Problemlagen z.B. in Familien können so erkannt, und besser bearbeitet werden. Die jeweiligen Institutionen können auf diese Weise Schwierigkeiten und Hemmnisse passgenauer bearbeiten. 

Die Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell (siehe auch DrS/2013/127 Prüfauftrag der Landesregierung zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen) folgt genau dieser Logik.

Dabei werden jedoch die Bedürfnisse des Flächenkreises Segeberg (und der damit einhergehenden Ressourcen) berücksichtigt, sodass die Kooperationsvereinbarung keine neuen bürokratischen Erfordernisse schafft.

 

„Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Elmshorn, das Jobcenter des Kreises Segeberg und die Jugendhilfe bieten in den Berufsbildungszentren mindestens einmal monatlich eine gemeinsame Sprechstunde für Beratung suchende Jugendliche und junge Erwachsene aus der Region an.“

 

(Kooperationsvereinbarung, Absatz 2.2, Seite 4, siehe Anlage)

 

Es entsteht dabei keine neue Institution mit neuem Personalkörper.

Das Berufsbildungszentrum, als Zentrum des Übergangssystems, ist für viele Jugendliche ein bekannter Ort, sodass sie dort einen niedrigschwelligen Zugang erhalten.

 

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 03.07.2014 wurde die Kooperationsvereinbarung kurzfristig der Politik zur Kenntnis gegeben, da sich ansonsten der Start der Kooperation verzögert hätte.

Im Kreistag am 03.07.2014 wurde beschlossen, die politischen Aspekte der Kooperationsvereinbarung in den nächsten Ausschuss- Sitzungen einzubringen und somit die Politik inhaltlich einzubinden.

 

 

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Anlagen

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