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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/158

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gesetz zur Weiterentwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig Holstein fordert die Verwaltung auf, alle zwei Jahre einen Kinderschutzbericht dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Seit 2009 hat die Fachstelle Kinderschutz in den Jugendhilfeausschusssitzungen regelmäßig Kinderschutzberichte für den Kreis Segeberg vorgestellt.

In diesem Jahr wird der Kinderschutzbericht zudem ergänzt um inhaltliche Veränderungen und neue fachliche Entwicklungen im Jugendamt, die durch das sogenannte Bausteinepapier des Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses entwickelt worden sind.

In der Anlage befindet sich nun der dritte Kinderschutzbericht. In der Sitzung werden einige Kapitel näher erläutert.

 

 

 

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Anlagen

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