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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2013/233

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden zur Finanzierung des Krippenausbaus vom 10.12.2012 hat das Land seine Kostenverantwortung für die Betriebskosten der U3-Betreuung dem Grunde nach anerkannt und sich bereiterklärt, die daraus entstehenden Mehrausgaben ab Beginn des Rechtsanspruch auf U3-Betreuung (01.08.2013) abzüglich der Anteile der Eltern, der Träger und der sonstigen Einnahmen dauerhaft zu tragen. Daher hat das Land im Jahr 2013 (also für 5 Monate) den Kreisen und kreisfreien Städten Konnexitätsmittel in Höhe von 13,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Hiervon entfiel auf den Kreis Segeberg ein Betrag in Höhe von 1.424.574,83 €. Diese Mittel sollten die anteiligen Ausgaben für die Sozialstaffel und die Verwaltung der U3-Betreuungsplätze der Kommunen und des Kreises reduzieren.

Am 28.02.2013 hat der JHA beschlossen, die auf den Kreis Segeberg im Jahr 2013 entfallenden Konnexitätsmittel komplett zusammen mit der Betriebskostenförderung den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen zu zuwenden (DrS/2013/032). Eine direkte Weitergabe an die Kommunen fand nicht statt. Dafür sollten die Kommunen indirekt über eine geringere Defizitbeteiligung an den Kitas partizipieren.

Für das Jahr 2014 werden erneut Konnexitätsmittel vom Land erwartet. Die Sozialstaffelanteile und die Verwaltungskosten des Kreises, insbesondere der Personalaufwand, werden in 2014 deutlich höher sein als in 2013. Daher wird die Verwaltung, sobald das Land dem Kreis die genaue Höhe der Konnexitätsmittel für 2014 mitteilt, für den darauf folgenden JHA einen Beschlussvorschlag für die Aufteilung der Finanzmittel zwischen dem Kreis und den Kommunen vorlegen.

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