Drucksache - DrS/2013/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2012 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.11.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2012 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2012 mit der am 30.04.2013 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 156.166.753,43 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 4.493.999,12 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 900.868,86 EUR wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage0,00 EUR
Vorgetragener Jahresfehlbetrag8.023.301,49 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt die Landrätin nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2012 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Mit gleicher Post wird der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes versandt.
Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“
Verwendung des Jahresfehlbetrages
Nach der Ergebnisrechnung 2012 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 900.868,86 EUR.
Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nur soweit dieser Ausgleich nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs.4 GemHVO-Doppik vorgetragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Ergebnisrücklage weist zum 31.12.2012 einen Bestand von 0,00 EUR aus. Daher kann der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 900.868,86 EUR nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik nicht durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Der Jahresfehlbetrag ist daher in der Bilanz zum 31.12.2013 als vorgetragener Jahresfehlbetrag auszuweisen.
Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:
Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage 0,00 EUR
Vorgetragener Jahresfehlbetrag8.023.301,49 EUR
Eigenkapital gesamt4.493.999,12 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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923,6 kB
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