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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt:

  1. Inhalt der Stellenanzeige für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates im Jahr 2014 ist der Text der Anlage 1.
     
  2. a. Mitte November 2013 ist diese Stellenanzeige im Volltext im Amtsblatt
        Schleswig-Holstein und auf der Homepage des Kreises Segeberg zu ver-
        öffentlichen. Gleichzeitig wird in den in Anlage 2 genannten Print- und
        Online-Medien auf diese Veröffentlichung hingewiesen, oder

    b. Mitte November 2013 ist diese Stellenanzeige im Volltext im Amtsblatt
        Schleswig-Holstein, auf der Homepage des Kreises Segeberg und in den
        Anlage 2 genannten Print- und Online-Medien zu veröffentlichen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Der Kreistag hat am 12.09.2013 dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über den Zeitpunkt der Ausschreibung der Wahl der Landrätin/des Landrates im Jahr 2014 sowie über die Form und den Inhalt der Stellenanzeige zu entscheiden. Anlage 1 enthält als Anforderungsprofil die in § 43 Abs. 2 Kreisordnung genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen, insbesondere die nach Nr. 3 für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde. Diese letzte Voraussetzung wurde mit dem Gesetz vom 22.03.2012 (GVOBl. S. 371, 380) vom Gesetzgeber wieder eingeführt. Die Rechtsprechung hat hierzu festgestellt, dass die „Demokratisierung“ des Auswahlverfahrens nicht dazu führen dürfe, dass die Grundsätze des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz außer Acht gelassen würden (OVG Schleswig, NVwZ 1993, S. 1124 f).

    Das Erfordernis der Eignung bezieht sich auf die Persönlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers, also auf die geistigen und charakterlichen Eigenschaften. Befähigung und Sachkunde beziehen sich auf die fachliche Seite, also auf die Qualifikation und die Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerberin/des Bewerbers. Deren/dessen Ausbildung, berufliche und sonstige fachliche Erfahrungen müssen erwarten lassen, dass die/der Betreffende in der Lage ist, die Kreisverwaltung mit ihren komplexen Aufgabenstellungen unter den herrschenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfolgreich zu leiten. Erfahrungen in der (kommunalen) Selbstverwaltung werden vom Gesetz nicht ausdrücklich gefordert, sind aber angesichts der anspruchsvollen Leitungsaufgabe wünschenswert.

    Der Entwurf der Verwaltung beinhaltet einen Vorschlag in Anlehnung an den Wortlaut von § 43 Abs. 2 Kreisordnung.

    Die Entscheidung über die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers bleibt zunächst dem Kreistag im Rahmen der Wahl überlassen. Er hat dabei einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Prüfung, ob die Wählbarkeitsvoraussetzungen vorliegen, erfolgt durch das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde im Nachgang zur Wahl (vgl. § 45 Abs. 3 Kreisordnung).
     
  2. Anlage 2 beinhaltet eine Aufstellung der Printmedien, die bei der letzten Wahl 2007 beauftragt worden waren. Nun wird vorgeschlagen, zusätzlich eine Anzeige in der Süddeutschen sowie in den Online-Portalen JOB PLUS, JOB PLUS Online und STEPSTONE zu schalten. Wie aus der Anlage 2 zu ersehen ist, liegen die Kosten des Volltextinserates in allen Medien bei über 40.000 €. Aus Kostengründen könnte daher die Volltextanzeige auf das Amtsblatt Schleswig-Holstein (rd. 600 €) und auf die Homepage des Kreises beschränkt werden, wobei die anderen Medien auf die Veröffentlichung auf der Homepage des Kreises Segeberg hinweisen würden.

    Zeit der Veröffentlichung und Bewerbungsfrist waren im Hauptausschuss am 10.09.2013 einvernehmlich besprochen worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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