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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1.                Beim Kreistag wird eine Kreisjugendkommission (KJK) aus jungen Menschen (bis zu 25 Jahre alt) gebildet. Die Kommission ist überparteilich; ihr können jederzeit junge Menschen ohne Beschränkung beitreten, Mitglieder können jederzeit auf eigenen Wunsch ausscheiden. Die aktuelle Mitgliederliste ist dem Kreis auf Wunsch offen zu legen.
     
  2.                Die KJK verwaltet sich in dem vom Kreistag gegebenen Rahmen selbst. Sie wählt ihre eigene Leitung und benennt gegenüber dem Kreistag und der Kreisverwaltung einen oder mehrere verantwortliche Sprecher.

 

  1.                Der Kreis unterstützt die KJK. Die KJK hat Zugang zu allen öffentlichen Sitzungen und Unterlagen. Ihre Mitglieder erhalten nach vorheriger Absprache mit den Ausschuss­vorsitzenden im abgesprochenen Umfang das Rederecht zu einzelnen Tagesordnungs­punkten. Anregungen aus der KJK (die i.d.R. schriftlich gegeben werden) fließen in die Arbeit der Ausschüsse ein. Die KJK erhält nach Absprache mit dem Kreispräsidenten die Möglichkeit, eigene Themen auch im Kreistag vorzustellen und dort beraten zu lassen.

 

  1.                Die KJK erhält keine gesonderten Einladungen zu Sitzungen der Kreisgremien. Sie hat – wie alle Bürger/innen auch – elektronischen Zugang zum Bürgerinformationsystem des Kreistages. Als zusätzlicher Service der Kreisverwaltung wird die KJK in die Mail-Liste des Kreistagsbüros aufgenommen und erhält so Hinweise auf Termine und neue Unterlagen.
     
  2.                Mitglieder der KJK erhalten für die Teilnahme an Kreistagssitzungen und Ausschuss-Sitzungen auf Antrag und gegen Nachweis die Erstattung der Fahrtkosten wie andere ehrenamtlich Tätige. Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.

 

  1.                Der Kreis weist in seiner Internetpräsentation auf die KJK hin. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung steht als Ansprechpartner für die KJK zur Verfügung. Auf politischer Ebene ist der Kreispräsident/ die Kreispräsidentin Ansprechpartner/in der KJK. Zuständiger Ausschuss für Angelegenheiten der KJK ist der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Er begleitet die Arbeit der KJK und sorgt bei Bedarf für eine Überarbeitung der getroffenen Bestimmungen. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Einige junge Menschen sind im Zusammenhang mit dem „Beteiligungskongress“ der Jugendakademie an den Kreispräsidenten herangetreten mit dem Wunsch, die Kreispolitik über einen längeren Zeitraum intensiv zu begleiten und in ihr mitzuwirken. In mehreren Kontakten sind die Wünsche und Möglichkeiten zur Mitwirkung konkretisiert worden. Daher wird dem Kreistag nachstehender Beschluss vorgeschlagen. Weiterhin ist vorgesehen, der KJK die Möglichkeit zu geben, sich in der Kreistagssitzung am 12.09.2013 vorzustellen. Darüber hinaus kann sie in der alljährlich stattfindenden Aktion „Jugend im Kreistag“ für ihre Ziele werben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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