Drucksache - DrS/2013/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Brücke über die BAB 7 (Kreisstraße 24 - Verbindung Ellerau bis zur Landesstraße Kadener Chaussee)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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15.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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29.04.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der WRI, der UNK und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Kreis wird auf dem Brückenbauwerk K 24 über der BAB 7 - zwischen dem Ortsausgang von Ellerau und der Kadener Chaussee (L 75) - einen Radweg bzw. einen kombinierten Geh- und Radweg planen und vom Bund durchführen lassen. Der Kreis gibt gegenüber dem Vorhabenträger des Bundes (der DEGES) eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung dahin gehend ab, dass die Mehrkosten für den Bau eines Radweges bzw. kombinierten Geh- und Radweges auf der Brücke in Höhe von ca. 400.000 € übernommen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Hintergrund
Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaues der BAB 7 (der Planfeststellungsbeschluss diesbezüglich wurde am 28.12.2012 ausgefertigt) wird die Brücke der K 24 über die BAB 7 -Verbindung Ellerau bis zur Landesstraße Kadener Chaussee und weiter nach Alvesloe - Henstedt-Ulzburg - erneuert werden müssen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme ist in den Jahren 2014 bis 2016 zu rechnen, die ersten Planungen werden im Sommer/Herbst 2013 beginnen. Der Kreis bekommt durch den Vorhabenträger des Bundes LBV (genauer: die DEGES) ein in der Breite gleichwertiges Brückenbauwerk über die BAB 7 gebaut. Ein zusätzlicher Rad- und Gehweg, der zurzeit nicht vorhanden ist, ist bei dem neuen Brückenbauwerk nicht von der DEGES vorgesehen und auch nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten. Wollte der Kreis einen Radweg oder kombinierten Geh- und Radweg auf der Brücke haben, so müsste er die Mehrkosten für Planungen und Bau alleine tragen. Grundsätzlich wäre die DEGES jedoch bereit, die Planungen und erweiterten Baumaßnahmen durchzuführen. Für einen Radweg auf der Brücke wäre eine Verbreiterung jener um 3,25 m erforderlich (Radweg 2,50 m + Trennstreifen 1,75 m). Hinzu käme eine Verbreiterung der Rampenbauwerke. Nach Auskunft der DEGES beliefe sich der Kostenanteil des Kreises Segeberg auf ca. 400.000,- €.
Der Kreis müsste sich bis zum Sommer 2013 gegenüber dem Bund verbindlich erklären, ob a) es gewünscht sei, die Brücke zusätzlich mit einem Radweg oder kombinierten Geh- und Radweg auszustatten, und ob b) die daraus entstehenden Mehrkosten Höhe von ca. 400.000 € verbindlich übernommen werden. In diesem Fall müsste eine entsprechende Kostenvereinbarung mit der DEGES abgeschlossen werden.
- Straßensituation entlang der K 24
Entlang der K 24 ist bisher - abgesehen von der Teilstrecke Station 0+000 bis 1+360 (Ortsende Ellerau) - kein Radweg vorhanden und auch nicht im Radverkehrskonzept für zukünftige Planungen enthalten. Dies hatte seine Gründe u. a. in der unterdurchschnittlichen Auslastung der Strecke durch Fahrradfahrer (z. B. Schüler) und wegen der zu geringen Spurbreite auf der Brücke, die einen Radweg bauchtechnisch bisher nicht zuließ und somit eine Gefahrenstelle für Fahrradfahrer darstellte. Die Gemeinden Ellerau, Alvesloe und Henstedt-Ulzburg hatten bereits in der Vergangenheit wiederholt darum gebeten, einen kombinierten Geh- und Radweg entlang der K 24 zu errichten. Dies wurde mit den o. g. Gründen vom Kreis stets abgelehnt. In der dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird die gegenwärtige Straßensituation zur Kenntnis gegeben.
- Anliegen der Gemeinden Ellerau, Alvesloe, Henstedt-Ulzburg
Die Gemeinden Ellerau, Alveslohe und Henstedt-Ulzburg sind nunmehr mit separaten Schreiben an den Kreis herangetreten und bitten diesen, gegenüber der DEGES bis zum Sommer 2013 eine Kostenerklärung dahin gehend abzugeben, dass zusätzlich ein Radweg bzw. ein kombinierter Geh- und Radweg auf dem Brückenbauwerk geplant und gebaut werde.
Alle 3 Gemeinden haben folgende, nahezu gleichlautende Resolution verabschiedet:
Es besteht derzeit die einmalige Gelegenheit und Chance, das Radwegenetz des Kreises Segeberg im Bereich der K 24 zu vervollständigen. Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Radweges bzw. eines kombinierten Geh- und Radweges in Verbindung mit dem sechsstreifigen Ausbau der BAB 7 ergibt sich aus den Verkehrsbeziehungen zwischen den anliegenden Kommunen Alveslohe, Ellerau, Henstedt-Ulzburg, auch in Verbindung mit dem Gut Kaden sowie im Zusammenhang mit dem Gesamtradwegenetz des Kreises. Dies wird durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten (in Arbeit) belegt. Da die Landesregierung den Fahrradverkehr insgesamt fördern will und hierfür besondere Mittel zur Verfügung stellt, käme auch eine Förderung durch das Land in Frage. Die beteiligten Kommunen Alveslohe, Ellerau, Henstedt-Ulzburg richten daher an den Kreis Segeberg den Appell und die eindringliche Bitte, die Planung eines Radweges bzw. eines kombinierten Geh-/Radweges an der K 24 vom Ortsausgang Ellerau bis zur L 75 (Kadener Chaussee) kurzfristig aufzunehmen und insbesondere die Kostenübernahmeerklärung für die Vorbereitung des Radwegeneubaues auf der Brücke der K 24 über die BAB 7 entsprechend abzugeben.
- Geschätzte Kosten für die Errichtung eines Radweges auf der Brücke
Nach gegenwärtiger vorsichtiger Kostenschätzung der DEGES (welche von der Kreisverwaltung nach erster Einschätzung weitgehend geteilt wird) ist mit Mehrkosten von ca. 400.000 Euro bezüglich des Baus eines Radwegs auf der neuen Brücke zu rechnen. Die genauen Kosten wären in Gesprächen mit der DEGS noch zu erörtern. Eine weitere Kostenübernahme oder Kostenaufteilung wird vom Bund (derzeit) abgelehnt. Die Mehrkosten sind nicht im gegenwärtigen Investitionsplan vorhanden. Eine Deckung der Kosten ist im Haushaltsjahr 2013 nicht möglich; es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Zwar werden die Kosten erst zu einem Zeitpunkt nach 2013 fällig, gleichwohl erfolgt die verbindliche Zusage bereits im Haushaltsjahr 2013, vgl. § 82 GO.
Jedoch: Verpflichtungsermächtigungen können auch außerplanmäßig eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag nicht überschritten wird (§ 84 Abs. 1 S. 2 GO). Somit müsste eine genehmigte Verpflichtungsermächtigung einer anderen Maßnahme genutzt werden.
- Neubau und mögliche Kosten eines Radweges entlang der K 24
Im gegenwärtigen Radverkehrskonzept des Kreises sind die von den Gemeinden ausgewiesenen und geforderten Geh- und Radwege nicht enthalten. Um z. B. einen Radweg zwischen Ellerau und der L 75 komplett herzustellen, wäre neben der Maßnahme auf der Brücke noch eine Strecke von ca. 2.600 m Länge neu zu bauen. Lediglich von Station 0+000 bis 1+360 (Ortsende Ellerau) ist auf der K 24 ein Radweg auf der rechten Straßenseite vorhanden. Eine grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 570.000 € für 2.600 m Radwegeneubau.
Um einen Radweg entlang der K 24 bauen zu können, wären zusätzliche Maßnahmen erforderlich: u. a. Entwässerungsgräben überbauen, die Straßenentwässerung neu herstellen, Grundstücksaufkäufe tätigen (da die Flächen des Straßenbegleitgrüns nicht ausreichen würden) etc. Außerdem müssten Bäume und Knicks gerodet bzw. verschoben werden. Auch hier wäre ein Landankauf unumgänglich. Ferner wären die gefällten Bäume zu ersetzen.
Bei Km 2+170 führt die K 24 über ein kleines Gewässer; auch die dort vorhandene Brücke ist nicht für einen Radweg ausgelegt. Ein Neubau oder aber eine einzelne zusätzliche Fahrradbrücke (z.B. eine Holzkonstruktion) wäre daher erforderlich.
Hinter der Autobahnbrücke (Stationierungsrichtung) ab Station 3+500 stellt sich die K 24 als Allee dar. Da die Bäume teilweise sehr dicht an der Straße stehen, wäre ein danebenliegender Radweg so nicht überall realisierbar. Baumfällungen oder aber Landaufkäufe und eine Verlegung des Radweges hinter die Bäume wären die unmittelbaren Folgen. Alle diese zusätzlichen Maßnahmen und Unwägbarkeiten sind in den dargestellten Kostenschätzungen nicht enthalten.
Zusätzlich ist noch zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit auch neue Radwege nicht immer als solche verkehrsrechtlich gekennzeichnet wurden. Somit besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer, was zur Folge hat, dass eventuelle Fördergelder nicht bewilligt werden würden bzw. zurückgezahlt werden müssten. Die Situation bleibt kritisch, da die Straßenverkehrsordnung diesbezüglich enge Grenzen setzt.
- Empfehlung
Gleichwohl sollten aus Sicht der Kreisverwaltung zukünftig die von den Gemeinden angesprochenen Geh- und Radwege ins Radverkehrskonzept mit aufgenommen, geplant und gebaut werden. Da das neue Brückenbauwerk für die nächsten Jahrzehnte errichtet werden wird, die Entwicklung des Radverkehrskonzeptes aber über diesen langen Zeitraum nicht überschaubar ist, wäre eine Brücke mit der bisherigen Breite ein bauchtechnisches Hindernis für eine mögliche Erweiterung. Es sollte daher rechtzeitig darüber nachgedacht werden, den von den Kommunen geforderten Geh- und Radweg mit einzuplanen und zu bauen. Die Kreisverwaltung empfiehlt die Brückenerweiterung, da somit zumindest in einem ersten Schritt alle Optionen für die Zukunft gewahrt bleiben. In einem zweiten Schritt sollte gemeinsam mit den Gemeinden über einen zusätzlichen Geh- und Radweg entlang der K 24 nachgedacht werden. Insbesondere über eine Kostenaufteilung sollte unbedingt gesprochen werden. In Anbetracht der mittel- und langfristigen Verkehrsplanung im Kreis bietet sich aber bereits jetzt die Chance, einen Geh- und Radweg auf der Brücke K 24 über die BAB 7 zu verwirklichen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein | |
X | Ja: | |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |
| Außerplanmäßige Zusage in 2013 über 400.000 €, ab 2014 zahlungswirksam. | |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 400.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,1 kB
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