16.05.2013 - 7 Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 16.05.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Daneben sei im Hauptausschuss die Frage aufgeworfen worden, ob beim Bau der Brücke die technischen Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um einen Radweg nachträglich bauen zu können. Dazu habe die Verwaltung jedoch erklärt, dass dies auf Grund der hohen Kosten kein wirtschaftliches Vorgehen sei. Daneben liege ein Schreiben der Gemeinde Ellerau vor. Darin bitte die Gemeinde darum, die Frist für die Erklärung zu verlängern. Diesem könne man nach Aussage der Verwaltung nachkommen. Dies müsse jedoch nicht in den Beschluss aufgenommen werden, denn heute werde nur der Grundsatzbeschluss gefasst.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) führt aus, dass in der Sache über alle Fraktionen hinweg Einigkeit bestehe. Ihn habe jedoch die Doppelberatung im UNK- und im WRI-Ausschuss befremdet und dass der Hauptausschuss in seiner Sitzung einen wesentlichen Punkt aus dem Beschluss des UNK-Ausschusses gestrichen hätte.
Anschließend erläutert er dem Kreistag den Sachverhalt. Die Gemeinden hätten den Vorschlag für einen Radweg entlang der K24 schon viel früher gemacht und man habe sich im Rahmen des Radverkehrskonzepts damit befasst. Es handle sich hierbei um einen Grenzfall. Eine Netzfunktion sei nicht gegeben. Auf Grund der knappen finanziellen Mittel werde eine standardisierte Bewertung durchgeführt und dieser Weg falle aus den Kriterien heraus, denn andere Wege würden in der Prioritätenliste weiter vorne stehen. Er halte es für wichtig, den Gemeinden diesen Sachverhalt so zu erläutern und dies sollte auch in dem Beschluss enthalten sein.
Anschließend diskutiert der Kreistag über den Beschlussvorschlag. Herr Hansen spricht sich dafür aus, der Empfehlung des UNK-Ausschusses zu folgen. Herr Mohr erklärt, dass es unterschiedliche Beschlüsse des WRI- und des UNK-Ausschusses gegeben habe. Der Hauptausschuss habe anschließend dem Kreistag das Wesentliche und Deckungsgleiche aus beiden Beschlüssen empfohlen. Daher sollte der Empfehlung des Hauptausschusses gefolgt werden.
Der Kreistag verständigt sich darauf, über die Empfehlung des Hauptausschusses abzustimmen. Diese stellt der Kreispräsident zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Unter Berücksichtigung der Resolutionen der Gemeinden Alveslohe, Ellerau und Henstedt-Ulzburg und der Empfehlung des Radverkehrskonzeptes auch Brücken mit einem Radweg zu versehen, selbst wenn das Radverkehrskonzept für den einzelnen Bereich keine Netzfunktion aufweist, ist der Kreis gleichwohl bereit, eine Erweiterung des Brückenbauwerks für einen zusätzlichen Geh- und Radweg durch den Bund bzw. dessen Vorhabenträger durchführen zu lassen, wenn
- die Gemeinden sich zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten sowie
- ebenfalls zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten des weiteren Radwegebaus zwischen der OD-Grenze Ellerau und der Kadener Chaussee (L-75) finanziell beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
386,1 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
21 kB
|