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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/004-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss entsperrt die 0,5 Stelle für den Gesamtabschluss des Kreises.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

I.

In der Hauptausschusssitzung am 14.02.2013 wurde die Verwaltung gebeten, die Kosten der externen Durchführung des Gesamtabschlusses zu eruieren und ggf. ein oder mehrere Angebote einzuholen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung gefolgt. Dabei ließ sich kein Steuerberater finden, der aufgrund von verlässlichen Erfahrungswerten eine realistische Kalkulation oder gar ein Angebot für die externe Durchführung des Gesamtabschlusses vorlegen könnte. Es wurde daher Kontakt aufgenommen mit dem Berater, der den Kreis Segeberg bei der Einführung der Doppik begleitet hat und heute Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses berät.

 

Dieser Berater schätzt für den Kreis Segeberg die Gesamtkosten der externen Begleitung des Gesamtabschlusses auf ca. 20.000 €. Dabei konnte auch er den tatsächlichen Aufwand weder für das erste Jahr noch für die Folgejahre bestimmen. Des Weiteren führte der Berater aus, dass er, würde er von der Kreisverwaltung beauftragt werden, den Gesamtabschluss nicht erstellen, sondern die Erstellung desselben durch die Verwaltung beratend begleiten würde. Das Angebot beinhaltet folgende Leistungen:

 

-          Informieren.

-          Die Organisation des ersten Gesamtabschlusses sowie

-          die Standardisierung für die zukünftigen Gesamtabschlüsse beraten.

-          Eine Informationsveranstaltung für die Beteiligungen durchführen.

-          Der Verwaltung aufgeben, welche Unterlagen sie zusammenstellen müsse, und

-          sie bei den abschließenden Berechnungen unterstützen.

Die Verwaltung verfügt bei der Beauftragung von externen Beratern über umfangreiches Erfahrungswissen (u. a. Doppik-Einführung, Erstellung der Eröffnungsbilanz). Trotz der Einbindung externer Berater waren umfangreiche Personalressourcen langfristig gebunden. Dies beeinträchtigte das eigentliche Tagesgeschäft sehr. Der Aufwand durch die Datenaufbereitung, die Zusammenstellung der Unterlagen und Absprachen mit den Beratern stand nicht im Verhältnis zu der erhofften Arbeitsvereinfachung. Hinzu kamen zusätzliche Besprechungen und Korrekturarbeiten, die nötig wurden, da die Berater nicht alle individuellen Gegebenheiten des Kreises berücksichtigten und das Standardverfahren nicht immer zu den gewünschten und richtigen Ergebnissen führte.

 

Die verbleibende Arbeitsbelastung der Verwaltungsmitarbeiter bei externer Beratung/Beauftragung ist erfahrungsgemäß also hoch.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwaltung den Gesamtabschluss selbst aufstellen muss und hierfür eine zusätzliche halbe Stelle benötigt. Dies unabhängig davon, ob sie extern unterstützt wird oder nicht.

 

Wie in der DrS/2013/004 ausgeführt, sind im Fachdienst Finanzen für die neue Aufgabe „Gesamtabschluss“ keinerlei freie Personalressourcen verfügbar. Die zusätzlichen Aufgaben müssen auf einer zusätzlichen Stelle bearbeitet werden, da das gebündelte Fachwissen und die entsprechenden Zeitanteile benötigt werden. Des Weiteren ist diese Stelle auf die Zuarbeit anderer Organisationseinheiten angewiesen.

 

II.

Im Hauptausschuss am 14.02.2013 wurde vorgetragen, dass die Verlagerung des Beteiligungsmanagements zum Fachbereich I Synergieeffekte erzeugen könnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass im Kontext der Aufstellung des Gesamtabschlusses mögliche Synergieeffekte nicht entstehen. Es handelt sich um getrennte Aufgabenfelder, die einander zuarbeiten und keine gemeinsamen Aufgaben- und Problemfelder bearbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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