Drucksache - DrS/2013/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl von Mitgliedern für den zur Kommunalwahl 2013 gebildeten Kreiswahlausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Verfasser 1:
- Boldt, Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss wählt Herrn Heinrich Koth, Pronstorf, zum Beisitzer und Herrn Thorsten Bühring, Stocksee zum stellvertretenden Beisitzer des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahl 2013
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2012 (DrS 2012/019) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahl 2013 gewählt.
Entsprechend § 55 Abs. 2 GKWG dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen sowie Mitglieder von Wahlvorständen oder gemeindlichen Wahlausschüssen nicht Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Kreiswahlausschuss sein.
Herr Joachim Miermeister ist Mitglied im Gemeindewahlausschuss Henstedt-Ulzburg. Der CDU-Kreisverband hat Herrn Heinrich Koth aus Pronstorf zum Nachfolger vorgeschlagen.
Frau Annelie Eick ist Wahlbewerberin für die Kreiswahl. Der Kreisverband der GRÜNEN hat Herrn Thorsten Bühring aus Stocksee für die Nachfolge vorgeschlagen.
Aus dem Kreiswahlausschuss ausscheiden müssen auch Herr Claus Bornhöft aus Bad Bramstedt, der als Wahlbewerber für die Gemeindewahl aufgestellt ist, und Herr Dr. Heinz Bischoff, der Beisitzer im Gemeindewahlausschuss Norderstedt ist. Der CDU-Kreisverband wurde gebeten, Vorschläge für eine Neubesetzung zu unterbreiten
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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