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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2013/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Trägerversammlung des Jobcenter hat empfohlen, die nachstehende Vereinbarung zwischen Kreisjugendamt und Jobcenter abzuschließen. Der Abschluss soll demnächst erfolgen. Das Jugendamt Norderstedt wird eine gleichlautende Vereinbarung abschließen und ebenfalls – im dortigen Jugendhilfeausschuss – darüber berichten.

Mit der Vereinbarung soll vor allem sichergestellt werden, dass in geeigneten Fällen FallmanagerInnen des Jobcenters und Fachkräfte des Jugendamtes sowie der von ihm bestellten Träger Stärken und Bedarfe von Familiensystemen erkennen und Hilfen „wie aus einer Hand“ gewähren können. Zugleich soll die Unterstützung junger Menschen bei der Loslösung vom Elternhaus und bei dem Einstieg in Ausbildung, Fortbildung und Beruf verstärkt abgestimmt werden. – Angesichts der Arbeitsbelastung im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) wurde dort eher eine vermehrte Belastung in Gestalt einer Inanspruchnahme durch die Mitarbeiterschaft des Jobcenters befürchtet. Die Trägerversammlung hat sich mit dieser Frage befasst und empfiehlt einen exemplarischen Einstieg anhand geeigneter Einzelsituationen, damit sich Mehrbelastung und verbesserte Erfolgschancen der Hilfen einspielen können.

 

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Anlagen

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