Drucksache - DrS/2012/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung Werkausschuss des Eigenbetriebes Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Lina Marie Meißner
- Verfasser 1:
- Meißner, Lina Marie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 08.12.2011 hat der Kreistag die Reintegration des Gebäudemanagements des Kreises Segeberg zum 31.12.2012 beschlossen.
Die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wurde am 11.09.2012 durch den Hauptausschuss und am 13.09.2012 durch den Kreistag mit der Änderung von § 6 „Inkrafttreten“ und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Innenministerium beschlossen. Die Genehmigung wurde am 26.10.2012, hier eingegangen am 02.11.2012, erteilt.
Nach der 3. Nachtragssatzung wird § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung des Kreises Segeberg um einen neuen Buchstaben g erweitert. Danach ist ein Werkausschuss für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ zu errichten, der mit 12 Mitgliedern zu besetzen ist, und dessen Aufgabengebiet die Angelegenheiten des Eigenbetriebes, insbesondere Gebäude- und Grundstücksangelegenheiten sind. Näher konkretisiert werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Werkausschusses in § 7 der Betriebssatzung ISE Neu.
Die Mitglieder können nach § 41 Absatz 1 KrO durch Verhältniswahl gewählt werden.
Bei der Entsendung zur Besetzung des Werkausschusses durch Verhältniswahl würd sich folgende Verteilung ergeben:
CDU-Fraktion:=6
SPD- Fraktion:=4
FDP-Fraktion:=1
Bündnis 90/ Die Grünen:=1
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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