Drucksache - DrS/2012/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2011 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2011 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b)Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2011 mit der am 10.07.2012 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 161.439.676,53 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 5.394.867,98 EUR sowie den Lagebericht.
c)Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 7.744.944,81 EUR erfolgt zu 622.512,18 EUR aus Mitteln der Ergebnisrücklage. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 7.122.432,63 EUR wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage 0 EUR
Vorgetragener Jahresfehlbetrag 7.122.432,63 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt die Landrätin nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2011 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Mit gleicher Post wird der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes versandt.
Unter Ziff. 4.5 des Schlussberichtes kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4) dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“
Verwendung des Jahresfehlbetrages
Nach der Ergebnisrechnung 2011 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 7.744.944,81 EUR.
Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nur soweit dieser Ausgleich nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs.4 GemHVO-Doppik vorgetragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Ergebnisrücklage kann mit ihrem bisherigen Bestand in Höhe von 622.512,18 EUR den Jahresfehlbetrag 2011 nicht in voller Höhe ausgleichen. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 7.122.432,63 EUR ist in der Bilanz zum 31.12.12 als vorgetragener Jahresfehlbetrag auszuweisen.
Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:
Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage 0 EUR
Vorgetragener Jahresfehlbetrag-7.122.432,63 EUR
Eigenkapital gesamt 5.394.867,98 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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