Bericht der Verwaltung - DrS/2012/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG SH für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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22.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.
Darüber hinaus hat der Kreis aufgrund der in § 24 a SGB VIII normierten Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder im Alter unter drei Jahren u. a. eine jährliche Bedarfsermittlung sowie eine Feststellung des bereits erreichten Ausbaustandes vorzunehmen.
§ 24 SGB VIII i. d. F. ab dem 01.08.2013 regelt, dass für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf Tagesförderung besteht. Kinder im ersten Lebensjahr sind zu fördern, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder ein sonstiger Bedarf zur Tagesbetreuung besteht.
Am 07.09.2011 beschloss der Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsdaten und Verwaltungsempfehlungen zum weiteren U3-Ausbau zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.08.2013 kreisweit eine Quote von durchschnittlich 41 % erreicht haben soll. Als Zwischenziele werden zum Stichtag 01.03.2012 mindestens 30 % und zum Stichtag 01.03.2013 mindestens 37 % festgelegt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, sollten die Mittel erkennbar nicht auskömmlich seien, auf Bundes- und Landesebene einzuwirken, um die angestrebten Ausbauziele zu erreichen.“
Mit Stand 01.03.2012 lauten die Betreuungsquoten für die Altersgruppen
- 0 bis unter 3 Jahre26,6 %
- (tagesaktuell liegt die U3-Betreuungsquote bei ca. 30 %)
- 3 Jahre bis Schuleintritt94,8 %
- Schuleintritt bis unter 14 Jahre 7,6 %
Im beigefügten „Kindertagesbetreuungs-Bedarfsplan 2012“ finden sich die örtlich und nach Altersgruppen sowie Betreuungsarten aufgeschlüsselten Daten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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