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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt/nicht beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Kommunen des Kreises Segeberg gemäß § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein unverzüglich einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein (FAG) heißt es:

„Die Kreise haben vor jeder Entscheidung über eine Veränderung der Umlagesätze nach Absatz 2 und 3 sowie über eine Veränderung des Vomhundertsatzes nach Absatz 3 die dem jeweiligen Kreis angehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gutsbezirke anzuhören….“

 

Sollte für den Haushaltsbeschluss 2013 im Kreistag am 6. Dezember 2012 eine Veränderung der Hebesätze für die allgemeine (derzeit 37,5 %) oder zusätzliche (derzeit 31 %) Kreisumlage oder für den Schwellenwert zur Berechnung der zusätzlichen Kreisumlage (derzeit 110 %) in Erwägung gezogen werden, ist das o.a. Anhörungsverfahren im Vorwege zwingend durchzuführen und die Ergebnisse den Kreistagsabgeordneten vor der entscheidenden Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf 2013 ist eine Veränderung der Hebesätze und des Schwellenwertes gegenüber dem Vorjahr nicht enthalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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