Drucksache - DrS/2012/073-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg und Gewinnverwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Jaana Meyer
- Verfasser 1:
- Hermelink, Jaana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.08.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht der Treukom GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2010 des Eigenbetriebs Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis genommen.
b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2010 mit der am 08.06.2012 aufgestellten Abschlussbilanz des Eigenbetriebs zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 63.708.372,36 EUR, einem Eigenkapital in Höhe von 4.221.074,34 EUR sowie den Lagebericht.
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 2.237.568,98 EUR:
Allgemeine Rücklagen (75%) 1.678.176,73 EUR
Ergebnisrücklage (25%) 559.392,25 EUR
Überschuss gesamt 2.237.568,98 EUR
Daraus ergeben sich folgende vorläufige neue Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage 3.225.163,00 EUR
Ergebnisrücklage 810.723,69 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres hat die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg – Eigenbetrieb, einen Jahresabschluss gem. §44 Abs. 1 GemHVO-Doppik unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Vergleichend mit dem § 95n Abs. 3 GO legt die Werkleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom GmbH dem Hauptausschuss und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Aufgrund der verspäteten Fertigstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.08, der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 und personeller Veränderungen konnte die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses 2010 gem. EigVO nicht eingehalten werden. Die Unterlagen können daher erst mit Verspätung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der vollständige Jahresabschlussbericht zum 31.12.2010 ist dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Der Bericht wurde vom Wirtschaftsprüfer als Entwurf gekennzeichnet, da der letzte Tag der Prüfung die Schlussbesprechung darstellt. Der Bestätigungsvermerk zeigt daher das Datum des Hauptausschusses und der Schlussbesprechung am 09.08.2012.
Im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zeigt der Wirtschaftsprüfer, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Unter Punkt F des Schlussbericht kommt die Treukom GmbH zu folgender Gesamtaussage:
„In Gesamtwürdigung der zuvor unter E.III. beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebs vermittelt.“
Das Stammkapital des Eigenbetriebs wurde mit der Beschlussfassung des Kreistags am 07.06.2012 von 4.605 TEUR auf 4.221 TEUR reduziert.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Nach der Ergebnisrechnung 2010 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.237.568,98 EUR. Gemäß § 26. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich vorgetragener Jahresfehlbeträge benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei ist zu beachten, dass nach § 25 Abs.3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchstens 25% und mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen darf.
In dem Jahresüberschuss sind Erlöse aus den Grundstücksverkäufen von insgesamt fünf Liegenschaften in Höhe von ca. 1 Mio. Euro enthalten.
Es wird vorgeschlagen mit dem Jahresüberschuss wie folgt zu verfahren:
Allgemeine Rücklagen (75%) 1.678.176,73 EUR
Ergebnisrücklage (25%) 559.392,25 EUR
Überschuss gesamt 2.237.568,98 EUR
Der Beschluss des Kreistages vom 10.11.2011 sah die Zuführung des Jahresabschlusses 2009 in Rückzahlung an den Kreis (450TEUR), die Allgemeinen Rücklagen (627 TEUR) und in die Ergebnisrücklage (156 TEUR) vor. Der Beschluss zum Jahresabschluss wurde abschließend gebucht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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