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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2012/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gesetz zur Weiterentwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig Holstein fordert die Verwaltung auf, alle zwei Jahre einen Kinderschutzbericht dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. 2009 hat die Fachstelle Kinderschutz in der Jugendhilfeausschusssitzung den ersten Kinderschutzbericht für den Kreis Segeberg vorgestellt. In der Anlage befindet sich nun der zweite Kinderschutzbericht, der auf den ersten Bericht aufbaut. Einige ausgewählte Kapitel des Kinderschutzberichtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

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Anlagen

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