Bericht der Verwaltung - DrS/2024/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungen / laufendes Berichtswesen und Beteiligungscontrolling zum 30.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Jonas Tatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2024 berichtet. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2018 dafür ausgesprochen, die RKiSH gGmbH in die Berichterstattung aufzunehmen. Die finanziellen Kennzahlen zum 30.09.2024 sind der Anlage zu entnehmen.
Weitergehend erhalten Sie einen kurzen Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Kennzahlen für das Beteiligungscontrolling.
Sachverhalt:
Berichtswesen:
1. BBZ Bad Segeberg AöR
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:
Laufende Kosten |
5.624.700,- € |
DrS/2023/226-01 |
investive Mittel |
897.450,- € |
Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. +10 T€) liegt derzeit auf einem leicht erhöhten Niveau gegenüber der Wirtschaftsplanung (+7 T€). Eine Abweichung im Vergleich zu den Ansätzen zum Stichtag 30.06. ist somit nicht eingetreten.
2. BBZ Norderstedt AöR
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:
Laufende Kosten |
4.919.000,- € |
DrS/2023/226-01 |
investive Mittel |
744.400,- € |
Das prognostizierte Jahresergebnis liegt derzeit bei rund +12,7 T€. Zwar hat sich das prognostizierte Jahresergebnis im Vergleich zur Hochrechnung Stichtag 30.6 (+21,95 T€) reduziert, dennoch liegt dieses Ergebnis weiterhin rund +2,7 T€ über der Wirtschaftsplanung von +10 T€. Dies ist im Wesentlichen auf reduzierte Aufwendungen bei der Schülerversicherung (-10 T€) zurückzuführen.
Unabhängig von dem Jahresergebnis konnte die Zuweisung des Kreises Segeberg an das BBZ Norderstedt für das Jahr 2024 aufgrund geringerer Personalkosten und geringeren Kosten im Bereich der Sach- und Dienstleistungen um 180.000 € reduziert werden. Die laufenden Kosten reduzieren sich somit auf 4.739.000 €.
3. WKS GmbH
In seiner Sitzung am 01.11.2023 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2024 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen. Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 07.12.2023 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 1.231.100,- € vor (DrS/2023/225). Die Aufwendungen werden Stand 28.10.2024 auf 1.178 T€ prognostiziert und befinden sich somit weiterhin unter dem Planansatz von 1.312 T€. Anders als im Planansatz (0 T€) sind sonstige neutrale Erträge in Höhe von nunmehr rund +31 T€ prognostiziert. Die WKS geht für das gesamte Jahr 2024 somit von einer Ergebnisverbesserung von rd. +69 T€ (Plan 0 T€) aus.
4. VGN GmbH
Die Endabrechnung der Betriebsführungskosten des Jahres 2023 sind ursächlich für die Verschlechterung der originären Planansätze. Diese haben Auswirkungen auch auf das laufende Jahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Personal- und Zinsaufwendungen sowie den temporär hohen Aufwendungen für Energie beim Betriebsführer zurückzuführen. Das Mehr im Aufwandsbereich wird in Teilen durch höhere Erträge (Bspw. durch Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket) und geringfügig gestiegenen Erlösen aus Fahrkartenverkäufen ausgeglichen. Es verbleibt jedoch ein Aufwandsüberhang.
Für den Kreis Segeberg wird aktuell eine Verlustausgleichszahlung für 2024 in Höhe von 830.000,- € veranschlagt. Dieser Wert liegt +50 T€ über dem Planwert für 2024 von 780.000 T€.
5. RKiSH gGmbH
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind derzeit nicht notwendig. Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen.
Gemäß dem Forecast fallen die Umsatzerlöse und insbesondere die sonstigen betrieblichen Erträge deutlich geringer aus als geplant (insg. rund -4.335 T€ weniger).
Ebenfalls deutliche Abweichungen im Forecast sind im Bereich des Personalaufwands festzustellen. Dieser verringern sich um rund -10.644 T€ von geplanten 93.506 T€ auf nunmehr 82.861 T€ im Forecast. Diese Entwicklung ist auf den hohen Personalmangel zurückzuführen, mit welchem die RKiSH zu kämpfen hat. Dieser führt u.a. dazu, dass die Anpassung der Personalvorhaltung nicht wie geplant erfolgen konnte. Diese Auswirkungen sind dementsprechend in den Personalaufwänden sichtbar.
Insgesamt geht die RKiSH davon aus, dass der Jahresfehlbetrag im Forecast von geplant -7.500 T€ auf -2.763 T€ sinkt.
6. VHH BG GmbH
Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 12.12.2023 den Wirtschaftsplan für 2024 beschlossen. Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2024 auf rd. 4.000,- €.
Aus dem Bericht zur wirtschaftlichen Lage vom 23.07.2024 ist zu entnehmen, dass ein Überwachungssystem zum frühzeitigen Erkennen etwaiger, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdender Risiken im Form einer qualitativen Analyse eingeführt wurde. Weitergehend konnte in diesem Rahmen festgestellt werden, dass die Gesellschafter durch ihre Einzahlungen gemäß Wirtschaftsplan 2024 die Gesellschaft am Jahresanfang mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Mitteln ausgestattet und somit die Liquidität sichergestellt haben. Auf dieser Grundlage verhält sich der Geschäftsverlauf planmäßig und es wurden keine Risiken identifiziert, die eine wirtschaftliche Gefährdung der Gesellschaft erkennen lassen.
Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2024 wird daher an dieser Stelle verzichtet.
Beteiligungscontrolling:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 darum gebeten, Überarbeitungen an den Kennzahlen des Beteiligungscontrollings vorzunehmen.
Mit der Überarbeitung der Kennzahlen sollte künftig eine bessere qualitative Bewertung der Ziele der Beteiligungen möglich sein. Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Kennzahlen in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Ansprechpartner*innen.
Mittlerweile sind die überarbeiteten Kennzahlen der BBZen in den Fachausschüssen sowie in den Verwaltungsratssitzungen beraten und zur Umsetzung beschlossen (u.a. DrS/2024/100-01). Die Kennzahlen basieren dabei auf Kennzahlen, welche bereits für das SHIB ermittelt und zum Stichtag 15.11. eines jeden Jahres an das SHIBB gemeldet werden müssen.
Ebenfalls hat die WKS in ihrer Aufsichtsratssitzung am 29.06.2024 die überabeiteten Kennzahlen zur Nutzung beschlossen. Auch bei der WKS macht die Lieferung bestimmter Kennzahlen nur jährlich Sinn.
Bei der VJKA befinden sich die Kennzahlen weiterhin in der Überarbeitung.
Seitens des Beteiligungsmanagement ist es geplant, die entsprechend überarbeiten Kennzahlen dem Hauptausschuss im Januar 2026 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen.
Weitergehend wird seitens des Beteiligungscontrollings eine Berichtserstattung unter Verwendung der überarbeiteten Kennzahlen forciert. Die Ermittlung und Vorstellung der bisherigen Kennzahlen parallel zur Überarbeitung dieser Kennzahlen wird als nicht zielführend erachtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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500,3 kB
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