Drucksache - DrS/2024/257
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des VJKA; Kostenübernahme ungedeckter Mehrkosten in der Kreismusikschule aufgrund des Herrenberg-Urteils ab dem Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Andrea Terschüren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, die Mittelbereitstellung für die beim VJKA durch das Herrenberg-Urteil entstehenden ungedeckten Personal-Mehrkosten im Bereich der Kreismusikschule zu beschließen.
Für den Haushalt 2025 ist der Betrag in Höhe von 80.000 € in die Änderungsliste aufzunehmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Zur Kompensation eines 50%-Anteils der durch das so genannte “Herrenberg-Urteil” neu entstehenden Kosten beantragt der VJKA die Übernahme von 80.000 € ab dem Jahr 2025 ff.
Sachverhalt:
Das sog. Herrenberg-Urteil erfordert die Überführung von Honorarkräften in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die damit verbundene Umwandlung der Beschäftigungsverhältnisse generiert beim VJKA ab dem Jahr 2025 eine höhere finanzielle Belastung von ca. 160.000 € pro Jahr.
Aufgrund der angekündigten Erhöhung der Landesförderung ab 2025 und durch die unumgängliche Anhebung der Musikschulentgelte kann der hälftige Mehrkostenumfang vereinsseitig aufgefangen werden.
Der Restbetrag ist jedoch ungedeckt.
Den Mehraufwand, der sich aus der Umsetzungs-Verpflichtung ab dem 01.11.2024 für die Monate 11 und 12 im laufenden Kalenderjahr ergibt, kann der Verein aus Bordmitteln aufbringen.
Weitere Erläuterungen ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Antrag.
Der VJKA bittet um Übernahme der offenen Kosten von 80.000 € p.a. durch Erhöhung des Kreiszuschusses ab dem kommenden Jahr um den genannten Betrag.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in Höhe von 80.000 € jährlich
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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80.000€ p.a.
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Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan:263 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 531717
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,1 kB
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