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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2024 in der beigefügten Fassung.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Haushaltsjahr 2024 ist aufgrund mehrerer Entwicklungen mit gravierenden Haushaltsauswirkungen eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

 

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung des Kreises Segeberg zum Ergebnis- und Finanzplan 2024 wurde am 07. Dezember 2023 vom Kreistag beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein erforderlich machen. Mit der Nachtragssatzung wird das Ergebnis um 483.600 EUR auf 18.030.800 EUR Defizit verbessert, der Saldo aus Investitionstätigkeit und die Kreditermächtigung werden auf rd. 34.080.400 EUR reduziert.

Der Nachtragshaushaltssatzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Ebenso sind als Anlagen enthalten der gesamte Nachtragsplan sowie die Änderungsliste mit allen Nachtragspositionen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

Veränderung div. Teilpläne im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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