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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 der WKS GmbH wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 06.11.2024 zugestimmt.

 

2. Der WKS GmbH wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 06.11.2024 gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2025 eine Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 1.189.500,- € gewährt.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Zustimmung zu einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss der WKS beauftragt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2025 in Höhe von 1.189.500,- €.

 

Sachverhalt:

 

1. Anspruch auf Verlustausgleich

 

Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.

 

 2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen

 

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.

 

Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06.11.2024 den Wirtschaftsplan 2025 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, welche Eingang in den TP 5712 findet.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324) beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.

 

Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei Folgendes:

 

„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“

 

Der Wirtschaftsplan 2025 enthält gem. Anlage „Mitgliedsbeiträge und Werbekosten“ (S.4) einen Ansatz über 50 T€ für „Aufgaben aus strategischer Ausrichtung des Aufsichtsrates“. Über die inhaltliche Verwendung dieser Mittel berät der Aufsichtsrat unterjährig im Rahmen seiner Sitzungen.

 

3. Haushaltsjahr 2025 / Verlustausgleichszahlung

 

Haushaltsjahr 2025

WKS GmbH

Haushaltsentwurf gem. MiFri

1.000.000,- €

Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2025 vom 06.11.2024

1.189.500,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

189.500,- €

 

 

4. Mittelfristplanung ab 2025

 

Plan

2026

2027

2028

Zuweisungen des Kreises Segeberg

1.219.400,- €

1.250.100,-€

(Betrauung endet 31.12.2026)

1.288.500,-€

(Betrauung endet 31.12.2026)

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5315101000

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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