Drucksache - DrS/2024/249
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Government Aktionsplan 2025 und Abschlussbericht 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Kristof Kuhlmann
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Informations- und Kommunikationsmanagement
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Aktionsplan E-Government 2025 und der Abschlussbericht 2024 werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin die Inhalte der E-Government-Strategie ab 2022 und des Aktionsplans 2025 umzusetzen und über den Verlauf der Umsetzung zum Jahresabschluss zu berichten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Seit dem Jahr 2022 hat die Kreisverwaltung Segeberg eine dauerhafte E-Government-Strategie. In diesem Zusammenhang ist der Aktionsplan 2025 zu beschließen
Sachverhalt:
Die fortschreitende Digitalisierung der Kreisverwaltung Segeberg ist nicht nur eine notwendige Anpassung an die technologischen Entwicklungen unserer Zeit, sondern auch ein entscheidender Schritt, um die Effizienz, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit der Verwaltungsprozesse zu verbessern. Mit der konsequenten Umsetzung der E-Government-Strategie und der Entwicklung einer Vision für das Jahr 2030 hat der Kreis Segeberg den Grundstein für eine zukunftsweisende Verwaltung gelegt, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird.
Dank der intensiven Arbeit und der erzielten Erfolge in den vergangenen Jahren ist die Verwirklichung dieser Vision mittlerweile zum Greifen nah. Die Einführung von Ende-zu-Ende-Digitalisierungen, wie sie im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) gefordert wird, ist kein ferner Traum mehr, sondern teilweise bereits gelebte Realität. Projekte wie die erfolgreiche Implementierung der iKFZ-Stufe 4 zeigen, dass der Kreis Segeberg in der Lage ist, Verwaltungsabläufe vollständig digital und medienbruchfrei abzuwickeln.
Unser Ziel für das Jahr 2025 ist es, diese digitalen Strukturen und Basisdienste weiter auszubauen und die Digitalisierung in allen Bereichen der Verwaltung auf ein einheitlich hohes Niveau zu heben. Dies bedeutet, dass papierbasierte Prozesse konsequent durch digitale, medienbruchfreie Abläufe ersetzt werden. Die flächendeckende Einführung der E-Akte (inkl. Bestandsdigitalisierung), die umfassende Implementierung von Online-Diensten und die Optimierung interner Verwaltungsprozesse sind dabei zentrale Maßnahmen, die zu einer noch serviceorientierteren Verwaltung führen werden.
Diese Angleichung ist nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische und personelle Herausforderung. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erfordern, dass wir flexible Arbeitsmodelle fördern und unsere Mitarbeitenden gezielt weiterbilden. Die Digitalisierung bietet uns die Chance, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und gleichzeitig attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Mit dem Aktionsplan 2025 setzen wir den Fokus auf Schwerpunkt-Gestaltungsfelder für die flächendeckende Umsetzung der digitalen Infrastruktur, die wir bereits geschafft haben. Denn nur, wenn wir verwaltungsweit vorhandene Basisdienste nutzen und Prozesse konsequent digitalisieren, können wir zukünftige Herausforderungen erfolgreich meistern. Nur eine Verwaltung, die in allen Bereichen digitalisiert und vernetzt ist, kann flexibel auf neue Entwicklungen reagieren und die Bedürfnisse der Bürger*innen optimal erfüllen. Der Aktionsplan 2025 ist nicht nur eine Fortsetzung unserer bisherigen Erfolge, sondern ein entscheidender Schritt, um den Kreis Segeberg über alle Fachbereiche gemeinsam zukunftsfähig zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
Die Kosten sind bereits im Budgetentwurf 2025 des Fachdienstes 10.50 enthalten
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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