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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt den Gleichstellungs- und Frauenförderplan in der beigefügten Neufassung.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der gesetzlichen Verpflichtung des § 11 Gleichstellungsgesetz nachkommend wurde der Frauenförderplan vom Fachdienst Personal, Organisation und Veraltungsdigitalisierung zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten überarbeitet.

 

Der vorliegende Plan stellt zum einen eine Erfolgskontrolle des abgelaufenen Frauenförderplanes dar. Zum anderen soll er aber auch aufzeigen, an welchen Punkten noch weiterer Handlungsbedarf ist und die Planung für die kommenden 4 Jahre aufzeigen.

 

Sachverhalt:

Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung zeigen, dass Gleichstellung ein bisher nicht erreichtes Ziel ist. In vielen Lebensbereichen existieren immer noch unterschiedliche Selbstverwirklichungsmöglichkeiten für Frauen und Männer. Das gilt für ungleiche gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Partizipation. Besonders die gesellschaftliche Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit aber auch strukturelle Benachteiligungen durch Rahmenbedingungen, Rollenbilder, Geschlechterstereotype, Diskriminierung und Gewaltverhältnisse tragen dazu bei.

Dieser Gleichstellungs- und Frauenförderplan gem. § 11 GstG  ist durch die Einbindung in unser Personalmanagement ein weiterer Schritt auf unserem Weg zur Umsetzung des Gesetzeszwecks, der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Auf diesem Weg wird der Grundsatz der Bestenauslese (vgl. Art.33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer eingehalten.

Für uns ist ein wichtiges Instrument im Personalmanagement entstanden, mit dessen Unterstützung das Querschnittsthema „Gleichstellung“ weiter vorangebracht wird und dem demografischen Wandel, den veränderten Arbeitsmarktbedingungen und dem Fachkräftemangel bzw. Wettbewerbsdruck um die besten Arbeitnehmer*innen begegnet werden kann.

Wir ruhen uns nicht auf den bisherigen Erfolgen aus, sondern stellen uns den Herausforderungen der Zukunft. Hierbei setzen wir auf bewährte Strategien und gehen auch innovative Wege, um die Potenziale von Frauen und Männern gleichermaßen zu nutzen und zu fördern.

Für das Gelingen dieser Aufgabe erfordert es weiterhin die engagierte Mitwirkung aller Mitarbeiter*innen und insbesondere der Führungskräfte. Mitwirkung heißt hierbei die konkrete Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Gleichstellungsgesetzes (GstG) sowie des Gleichstellungs- und Frauenförderplans und die Umsetzung in der beruflichen Praxis.

Die Chancengleichheit wird dazu beitragen, dass die Beschäftigten sich motiviert und engagiert für die Belange der Bürger*innen im Kreis Segeberg einsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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