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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag 

 

  1. stimmt dem Beitritt der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) in den Deutschen Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften e.V. (DVWE) zu.
  2. entsendet die Geschäftsführung der WKS als Vertreter/in in die Mitgliederversammlung des DVWE.
  3. beauftragt Herrn Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter mit der Zustimmung zu einem entsprechenden Beschluss in einer Gesellschafterversammlung der WKS GmbH.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Aufsichtsrat hat in seiner Aufsichtsratssitzung am 06.11.2024 beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die Mitgliedschaft der WKS im "Deutschen Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften (DVWE)" zu beschließen und die Geschäftsführung in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Der mittelbaren Beteiligung durch die WKS am DVWE ist gem. § 23 Nr. 17.a) KrO durch den Kreistag zuzustimmen.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss, dass die WKS dem 2023 neu gegründeten "Verband der Wirtschaftsförderer Schleswig-Holsteins" (VdW.SH) beitritt, wurde der Ausstieg aus dem DVWE beschlossen. Damals ging man davon aus, dass der VdW.SH die Vertretung Schleswig-Holsteins im DVWE übernehmen würde. Da es in Deutschland nicht in allen Bundesländern einen entsprechenden Verband gibt, sind weiterhin die jeweiligen Fördergesellschaften eigenständige Mitglieder im deutschen Verband.

Der DVWE ist die zentrale Interessenvertretung auf nationaler und EU-Ebene, bietet deutschlandweite Netzwerkmöglichkeit und dient als die zentrale Weiterbildungs- und Informationsplattform (auch über Fördermöglichkeiten) für alle deutschen Wirtschaftsförderungsgesellschaften.

Deshalb hält die WKS eine Rückkehr in den Verband (Jahresbeitrag < 800 Euro) für sinnvoll. 

 

Im weiteren Verlauf berichtet der Geschäftsführer Herr Hermann im Fachausschuss mündlich zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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