Drucksache - DrS/2024/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan für den Haushalt 2025 inkl. Stellenmehrbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Kristof Kuhlmann
- Beteiligt:
- Personalrat
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2025 inklusive der enthaltenen Stellenbedarfe und Veränderungsliste 2025 zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 72.902.900 Euro umzusetzen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Sachverhalt:
Aufgrund des Stellenzuwachses der vergangenen Jahre und der absehbaren Entwicklung der Finanzsituation wird für den Haushalt 2025 nur der absolut notwendige Stellenmehrbedarf i. H. v. 1,0 VZS zur Übernahme von Aufgaben im Datenschutz für die Stadt Neumünster angemeldet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage ist es unser Ziel, den Bedarf an zusätzlichen Stellen durch verstärkte Digitalisierung und Prozessoptimierung zu bremsen und langfristig zu senken. Dabei liegt der Fokus auf einer kritischen Prüfung und Optimierung der Abläufe, um Effizienzsteigerungs- und Digitalisierungspotenziale bestmöglich flächendeckend zu nutzen, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden zu können.
Der vorgelegte Stellenplan inkl. Stellenmehrbedarf weist mit Stand vom 01.11.2024 einen Stellenmehrbedarf von insgesamt 1,00 VZS (vgl. DrS/2024/208 – refinanziert durch Stadt Neumünster) aus. Weiterhin sollen 1,00 VZS entfristet werden (vgl. DrS/2024/230). Stellenstreichungen erfolgen im nachrichtlichen Teil im Umfang von 10,20 VZS, durch den Abbau nicht mehr benötigter Stellen für ehemalige abgeordnete Mitarbeitende an den VJKA, das BBZ Norderstedt und die Stadt Norderstedt.
Darüber hinaus werden im nachrichtlichen Teil insgesamt 6,00 VZS aus dem Bereich ehemaliger Mitarbeitender der Verwaltungsgemeinschaft Straßenbau, die an dieser Stelle ebenfalls nicht mehr benötigt werden, stellenplanneutral in zusätzliche Ausbildungsstellen umgewandelt, um die innerbetriebliche Ausbildung weiter zu stärken und in den kommenden Jahren mehr Nachwuchskräfte ausbilden zu können.
Stellenverteilung auf die Fachbereiche
Auf die einzelnen Fachbereiche entfallen folgende Stellenmehrbedarfe und Stellenminderbedarfe:
Fachbereich |
Stellenmehrbedarf 2025 inkl. Änderungsliste |
Stellenminderbedarf 2025 inkl. Änderungsliste |
Differenz |
Fachbereich L |
1,00 VZS |
/ |
+1,00 VZS |
Fachbereich I |
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Fachbereich II |
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Fachbereich III |
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Fachbereich IV |
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Fachbereich V |
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Nebenamtlicher Teil
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/ |
10,20 VZS |
-10,20 VZS |
insgesamt |
1,00 VZS |
10,20 VZS |
-9,20 VZS |
Damit hat sich zum Stand 01.11.2025 die Gesamtstellenzahl von 856,18 VZS in 2024 auf 857,18 VZS in 2025 im hauptamtlichen Teil des Stellenplans erhöht. Inklusive des nachrichtlichen Teils ist eine Reduzierung von 1.054,08 VZS in 2024 auf 1.044,88 VZS in 2025 zu verzeichnen.
Der Stellenanmeldungsprozess läuft nach hausintern fest definierten Prozessschritten ab. Der Grundsatz „Ohne Organisationsprüfung, keine Stelle“ gilt weiterhin als strenger interner Maßstab für Anmeldungen von Stellen. Folglich wird lediglich der unabweisbare Personalmehrbedarf im Stellenplan ausgewiesen.
In der Anlage 1 „Erläuterungen zum Stellenplan“ werden die wesentlichen Änderungen zum Stellenplan ausführlicher und transparenter dargestellt. Ebenso ist hier der Stellenplanentwurf (Anlage 1a) und die Veränderungsliste, welche die Veränderungen im Stellenplan zum Vorjahr mit aktuellem Stand aufzeigt (Anlage 1b) mit abgebildet. Der Stellenmehrbedarf sowie die Stellenentfristung sind in den genannten Drucksachen jeweils gesondert umfassend erläutert und in den jeweiligen Fachausschüssen beraten worden (Anlagen 2 und 3).
Zur besseren Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind in Anlage 1c die Anlagen 1a und 1b zum aktuellen Gesamtstellenplan 2025 (Entwurf inkl. aller seither erforderlicher Veränderungen) zusammengeführt worden. Hierin sind zudem die Mehr- und Minderbedarfe sowie die Umwidmung der zusätzlichen Ausbildungsstellen farblich markiert.
Personalkosten
Für das Haushaltsjahr 2024 kann erstmals seit 14 Jahren eine Steigerung der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr vermieden werden. Hierbei zeichnet sich auch der positive Trend der Stellenplanentwicklung in den vergangenen Jahren ab, indem die jährlichen Stellenplanzuwächse weiter reduziert werden konnten und nun zum zweiten Mal in Folge eine Reduzierung der Gesamtstellenplankapazitäten umgesetzt werden kann.
Die hohen Tarif- und Besoldungsanpassungen der vergangenen Jahre wurden bereits eingeplant und umgesetzt. Zudem ist zu erwähnen, dass für 2025 keine weiteren Tarif- und Besoldungssteigerungen eingeplant wurden, obwohl Tarifverhandlungen bevorstehen. Jedoch beinhaltet das geplante Personalkostenbudget bereits einen Personalkostendeckel von 2,5 % für zu erwartende Tarifsteigerungen sowie einen pauschalen Personalkostendeckel in Höhe von 1,35 %. Somit ergibt sich ein eingeplanter Personalkostendeckel von fast 4,0 %.
Weiterhin muss es das Ziel sein, eine möglichst hohe Stellenbesetzungsquote zu erreichen, um den Service für die Bürger*innen bestmöglich erbringen zu können. Dennoch gehen wir davon aus, durch Senkungen in der VAK-Umlage und eine aktive Personalbewirtschaftung mit dem geplanten Budget von 72.902.900 Euro ohne Steigerung zurechtkommen zu können und so einen Teil zu den Konsolidierungsbemühungen beitragen zu können. Ebenso bleiben die Versorgungskosten mit 851.200 Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres.
Strategische Einbettung
Durch den Beschluss der personalstrategischen Ausrichtung des Hauptausschusses am 27.06.2017 (DrS 2017/069-1) und Kreistags am 29.06.2017 gilt es, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht nur sicherzustellen und weiterzuentwickeln, sondern auch die Konsolidierung des Haushalts stets im Blick zu behalten. Für alle Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung ist dies keine leichte Aufgabe vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen, dem Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel, dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Notwendigkeit gleichzeitig eine ambitionierte und moderne Personalpolitik weiterzuentwickeln sowie wichtige Zukunftsaufgaben auf den Weg zu bringen.
Die Rahmenbedingungen hierfür werden durch die genannten Megatrends zunehmend schwieriger. Durch weniger zur Verfügung stehende gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte für die verschiedenen Aufgabenfelder der Verwaltung, immer weiter steigende Altersabgänge und sich verändernde Erwartungen und Werte nachfolgender Generationen in der Arbeitswelt stehen wir vor großen Herausforderungen, die es aktiv zu gestalten gilt.
Die ganzheitliche Digitalisierung aller Verwaltungsabläufe ist dabei der Motor, Prozesse zu beleuchten, zu hinterfragen, neu zu denken und zu optimieren. Im Rahmen der E-Government-Aktionspläne gilt es nicht nur den Zugang zu Verwaltungsleistungen, sondern den gesamten Prozess zu optimieren und zu digitalisieren.
Die Digitalisierung wird in den kommenden Jahren zu einer massiven Veränderung von Stelleninhalten führen. Es ist jedoch weniger davon auszugehen, dass dies zu einem direkten Stellenabbau führt, aber stellt die einzige Chance dar, ein immer weiter steigendes und sich schneller veränderndes Aufgabenportfolio überhaupt noch bewältigen und Serviceprozesse für die Bürger*innen ausbauen zu können. Es wird in den kommenden Jahren verstärkt darauf ankommen, in der Prozessoptimierung auf Basis der aufgebauten E-Government-Infrastruktur immer mehr Verfahrensschritte zu automatisieren und zu verschlanken, um die Effizienz zu steigern und hierdurch freiwerdende Ressourcen für die Gestaltung wichtiger Zukunftsthemen verwenden zu können.
Hierbei gilt es, unsere Mitarbeitende auf dem Weg der digitalen Transformation zu begleiten, einzubinden und sie zu befähigen, diesen Wandel in jedem einzelnen Arbeitsschritt und -vorgang aktiv zu gestalten und so die Kreisverwaltung Stück für Stück von innen heraus weiterzuentwickeln und die Rolle des modernen Dienstleisters für alle Bürger*innen des Kreises wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.
Fazit:
Die digitale Transformation in unserer Kreisverwaltung ist für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung aber ebenso eine riesige Chance, die wir nur gemeinsam mit gut qualifiziertem, durch attraktive Rahmenbedingungen motiviertem, gesundem und ausreichendem Personal stemmen können und werden. Entsprechend der strategischen Ausrichtung des Kreistages gilt es, den Kreis als modernen öffentlichen Dienstleister gemeinsam für die Menschen, Kommunen und allen Partnerinnen und Partnern zukunftsorientiert zu gestalten. Diese Zielrichtung wird nach wie vor ohne eine leistungsfähige und stabile Belegschaft nicht erreichbar sein. Daher ist eine gezielte, konsequente und moderne Personalbewirtschaftung mit allen Facetten der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung zwingend notwendig.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
72.902.900 Euro Personalkosten aus Stellenplanentwurf 2025
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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170,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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6
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(wie Dokument)
|
93,7 kB
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