Drucksache - DrS/2021/160-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Gebäude "Zukunft" - BBZ Norderstedt
- Erneuerung der Energieversorgungsanlage -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beteiligt:
- FB Jugend und Bildung; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung
Die Vorlage beschreibt die Notwendigkeit der Erneuerung der Energieversorgungsanlage einschließlich des Mittelbedarfs.
Sachverhalt
Mit den Vorlagen DrS/2021/160 bis DrS/2021/160-03 wurde der Neubau des Gebäudes „Zukunft“ am Berufsbildungszentrum Norderstedt beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde mit der Baumaßnahme planmäßig begonnen.
Im Rahmen der Auftragsabwicklung wurde festgestellt, dass die gemeinsam mit der Stadt Norderstedt genutzte Mittelspannungsschaltanlage aus dem Jahr 1975, sowie die Niederspannungshauptverteilung nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die Anforderungen an die Funktionssicherheit mittelfristig nicht gegeben sind. Die Ersatzteilbeschaffung ist zunehmend schwierig, Leistungsanforderungen durch neue Technologien, wie E-Mobilität und PV-Anlagen, können nur eingeschränkt umgesetzt werden. Der Anschluss des „Gebäude Zukunft“ ist aus technischer Sicht nur bedingt umsetzbar und mit ursächlich für den Erneuerungsbedarf.
Zu der gemeinsamen Nutzung der technischen Anlage mit der Stadt gibt es aktuell keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt. Die Gespräche mit der Stadt Norderstedt bestätigen den Bedarf, die Anlage zu ertüchtigen und zukünftig voneinander unabhängig zu betreiben.
Folgende Schritte sind umzusetzen:
- Trennung der technischen Anlagen (Mittelspannungsanlage), sodass das BBZ Norderstedt und das Schulzentrum Nord unabhängig voneinander betrieben werden können
- Modernisierung der technischen Anlagen (Mittelspannung und Niederspannung), um den steigenden technischen Anforderungen gerecht zu werden.
- Neudimensionierung der Anlagengröße im Gesamtkontext BBZ Norderstedt, zur Effizienzsteigerung und Reduzierung der Verlustleistungen
- Erhöhung der Funktionssicherheit durch neue Komponenten und bessere Ersatzteilverfügbarkeit
Kosten:
Die Bau- und Planungskosten sind nachfolgend aufgezeigt und stellen die Variante dar, die Planungsleistung im Rahmen des Projektes Neubau Gebäude Zukunft mit zu beauftragen. Es ist planungstechnisch und wirtschaftlich angezeigt die Leistungen im Rahmen des Neubaus umzusetzen, da eine unmittelbare Abhängigkeit zwischen dem Bedarf der Erneuerung der Versorgungsanlagen und dem Neubau bestehen. Neben dem Aufwand der Bindung interner Ressourcen werden Mehrkosten im Bereich der Planungsleistung (ca. 30.000 €) vermieden.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 11/2024 |
KG 400 Technische Anlagen |
ca. 500.000 € |
KG 500 TA in Außenanlagen |
ca. 25.000 € |
KG 700 Baunebenkosten |
ca. 75.000 € |
Summe, brutto |
ca. 600.000 € |
Termine:
Sommerferien 2025: Erneuerung der NSHV des BBZ
Osterferien 2026: Rückbau und Trennung der Anschlussseite Schulzentrum Nord
Sommer 2026: Rückbau und Erneuerung der Trafo-Anlage
Ein detaillierter Zeitplan wird im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 600.000 EUR in den Haushaltsjahren 2025/2026 je zur Hälfte zur Verfügung gestellt werden. |
x |
Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 1116 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: 1116510.7851 |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
