Bericht der Verwaltung - DrS/2024/218-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Budget 2025 - Mittelanmeldungen BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Jonas Tatz
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; Haushalt/Controlling FB V
- Verfasser 1:
- Tatz, Jonas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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26.11.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Übersicht der laufenden und investiven Mittelanmeldungen der beiden BBZ für das Haushaltjahr 2025 nach Beratung in den Verwaltungsräten. Über den TP 233 ist hierbei das Budget des FB V betroffen.
Sachverhalt:
- Anspruch auf Kostenerstattung / Sachkosten
Gem. § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11.01.2012 in Verbindung mit §§ 94, 48 SchulG SH erhalten die BBZ AöR jährlich eine Mittelzuweisung vom Kreis Segeberg, um den Sachbedarf des Schulbetriebs decken zu können.
- Eckwerte / Mittelanmeldungen / Haushaltsberatungen
Die BBZ haben diese Mittelzuweisungen für die laufenden Sachkosten und investiven Maßnahmen beim Kreis Segeberg beantragt, nachdem der Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vom Verwaltungsrat beschlossen wurde (BBZ Norderstedt AöR: 11.11.2024; BBZ Bad Segeberg AöR: 12.11.2024). Für die erste Haushaltsplanung des Kreises Segeberg im Juni eines Jahres werden von den BBZen Eckwerte zur Verfügung gestellt. Die Mittelanmeldungen der BBZen finden Eingang in den TP 233.
Die Zahlungen des Kreises
- für laufende Sachkosten ergeben sich aus dem Teilergebnisplan zum TP 233,
- für investive Ausgaben ergeben sich aus dem Teilfinanzplan zum TP 233
Anschließend erfolgen die Haushaltsberatungen. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung gehen die Beschlüsse des Finanz-/ Hauptausschusses und des Kreistages über den Kreishaushalt in jedem Falle dem Wirtschaftsplan vor.
- Haushaltsjahr 2025
Die nachfolgenden Daten beinhalten die Beschlussfassungen in den Verwaltungsräten am 11./12.11.2024.
3.1. Laufende Sachkosten
Haushaltsjahr 2025 |
BBZ Se |
BBZ No |
Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung) |
5.867.400,--€ |
5.322.600,--€ |
Mittelanmeldung gem. Antrag |
5.867.400,--€ |
5.213.800,--€ |
Differenz zum Haushaltsentwurf |
0,--€ |
-108.800,--€ |
- Beim BBZ Norderstedt ergibt sich der Minderbedarf aus der Korrektur des Energiekostenansatzes.
Die Gesamterträge und –aufwendungen der BBZen sind der jeweiligen Anlage zu entnehmen.
3.2. Investive Ausgaben
Haushaltsjahr 2025 |
BBZ Se |
BBZ No |
777.600,--€ |
831.400,--€ |
|
Mittelanmeldung gem. Antrag |
777.600,--€ |
1.461.400,--€ |
Differenz zum Haushaltsentwurf |
0,--€ |
+630.000,--€ |
- Beim BBZ Norderstedt ergibt sich der Mehrbedarf aus der Beschaffung der Ausstattung für das aktuell im Bau befindliche Gebäude (Neubau Zukunft). Die Beschaffung in 2025 wird notwendig, um aufgrund der langen Lieferzeiten und eventuell auftretenden kurzfristigen Lieferverzögerungen die Fertigstellung des Gebäudes und die Nutzungsaufnahme im Sommer 2026 in Einklang zu bringen. Insofern handelt es sich per Saldo lediglich um eine Verschiebung der investiven Mittel aus 2026 nach 2025. Die Mittelfristplanung wurde entsprechend reduziert.
In Anlage 1 und 2 zu dieser Berichtsvorlage befinden sich Auszüge aus den Wirtschaftsplänen der BBZ betreffend den Haushalt des Kreises Segeberg.
Anlage 3 enthält eine Übersicht über die geleisteten und geplanten Zuweisungen an die BBZ seit 2012.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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119,8 kB
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