Bericht der Verwaltung - DrS/2023/255-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung - neue Zuständigkeit des Ausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Haushalt/Controlling FB V
- Bearbeitung:
- André Clasen
- Verfasser 1:
- Hr. Clasen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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14.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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26.11.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Zuständigkeit für die Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung geht vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport auf den Jugendhilfeausschuss über.
Sachverhalt:
Die ursprüngliche Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung sah eine Förderung von Projekten im Bereich der schulischen Bildung vor, sowie eine Förderung der Arbeit des VPJ Kreis Segeberg.
Aufgrund des deutlichen Schwerpunktes im Bereich schulische Bildung war die Zuständigkeit für diesen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit im BKS verortet worden.
Nach aktueller Beschlusslage sind Projekte im Bereich der schulischen Bildung nicht mehr Gegenstand der Förderung.
Gemäß den Produktrahmen Zuordnungsvorschriften des Landes, ist für den verbleibenden Anteil eine Zuordnung zur Jugendarbeit im TP 362, genauer im Bereich 3621 Außerschulische Jugendbildung, zwingend.
Damit ist eine Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport inhaltlich nicht mehr korrekt. Die Zuständigkeit wird daher in Zukunft beim Jugendhilfeausschuss liegen.
