Drucksache - DrS/2024/172-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beendigung des Projektes „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ und Weiterführung des Arbeitgeberzuschusses für die Nichtärztliche Praxisassistenz-Ausbildung ab 2025.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- Haushalt/Controlling FB III; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Verfasser 1:
- Christine Sauer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
18.11.2024
| |||
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die:
- Förderung der Anschaffung eines wissenschaftlichen Online-Tools für Praxen des Weiterbildungsverbundes mit Ärzt*innen in Weiterbildung in Höhe von je 2.500,00 € brutto für 2025 und 2026 sowie die
- Förderung der Ausbildung von jeweils bis zu fünf NäPa´s pro Jahr durch einen Arbeitgeberzuschuss bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in Höhe von je 5.000,00 € brutto in 2025 und 2026
vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 2025 als zusätzliche freiwillige Leistung.
Die sich daraus ergebenden Änderungen des Haushaltsansatzes unter Konto 5317 im Teilplan 412 werden über die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2025 in den Haushalt 2025 aufgenommen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Nach der Umsteuerung der Projektmittel des Projektes „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ in 2023/2024 wird das Projekt beendet. Die Pflege des Weiterbildungsverbundes wird durch den Fachdienst Gesundheit mit perspektivischer Einbindung in eine zukünftige Gesundheitsregion Segeberg übernommen. Für die Weiterführung des Arbeitgeberzuschusses als Anreiz für den Anstieg an Ausbildung für die Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa) ab 2025 werden zusätzliche Haushaltsmittel beantragt.
Sachverhalt:
Das vom Kreis Segeberg initiierte Projekt zur „Sicherstellung der Hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ wurde nach der Anpassung (DrS/2023/183) mit den beschlossenen Maßnahmen weitergeführt. Vor der Umsteuerung geschlossene laufende Förderverträge werden noch erfüllt. Alle anderen Maßnahmen werden zum 31.12.2024 beendet. Die Pflege des Weiterbildungsverbundes, dessen Träger der Kreis Segeberg ist, wird ab dem 01.01.2025 als Bestandteil der Kernaufgaben des FD Gesundheit von diesem übernommen.
Die Förderung der Niederlassung von neuen Hausärzt*innen im Kreis Segeberg durch den im Rahmen des Projektes 2022 gegründeten Weiterbildungsverbund (WBV) ist auch zukünftig ein wichtiges Anliegen zur Unterstützung der Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Seit Gründung des Verbundes ist die Zahl der Mitglieder von 8 auf 71 Ärzt*innen aus inzwischen 31 Haus –und Facharztpraxen gestiegen, über 20 Ärzt*innen in Weiterbildung machen zurzeit ihre Fachärzt*innen-Ausbildung in einer der Praxen oder Kliniken des WBV des Kreises Segeberg.
Durch die Verstetigung des WBV ab 2025 soll die Attraktivität des Kreises für angehende Hausärzt*innen auch in Zukunft erhöht werden. Dafür sollen die potentiellen zukünftigen Hausärzt*innen weiterhin gezielt angesprochen werden und eine zentrale Ansprechpartner*in im Fachdienst Gesundheit des Kreises haben. Die Betreuung der Zielgruppe soll in allen Phasen der Ausbildung auf dem Weg zur Niederlassung als Hausärzt*in und im Kontakt mit den Stakeholdern wie z.B. Universitäten (inkl. Instituten für Allgemeinmedizin und den Kompetenzzentren für Weiterbildung) sowie mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein stattfinden.
Nach Überprüfung der bisherigen Maßnahmen (DrS/2023/183) und vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, folgende Maßnahmen für 2025 und 2026 als zusätzliche freiwillige Leistung anzubieten:
Maßnahme 1: Förderung der Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) -Ausbildung
- Förderung der Arztpraxen bei Abschluss der NäPa-Ausbildung
- Beratung der Arztpraxen zur NäPa-Ausbildung
Der für die Praxisinhaber*innen entstehende Arbeitsausfall der Praxismitarbeiter*in während der Ausbildung zur qualifizierten NäPa wird durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 1.000,00€ für bis zu fünf NäPas in den Jahren 2025 und 2026 Jahr gefördert.
Im Jahr 2023 haben zwei NäPas ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. In 2024 wurde bisher eine NäPa-Förderung in Anspruch genommen. Hintergrund für die geringe Inanspruchnahme sind die aktuellen Rahmenbedingungen der Fortbildung durch die Ärztekammer (Fakten Wochenende, Vereinbarkeit Dauer…), sowie die fehlenden Kapazitäten in den Praxen.
Eine qualifizierte NäPa kann mit den an sie delegierten Tätigkeiten (bspw. Hausbesuche sowie Besuche in Alten- und Pflegeheimen) die Hausärzt*innen entlasten und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung leisten. Aus diesem Grund wird die Fortführung der NäPa-Förderung als Maßnahme über 2024 hinaus von der Verwaltung als sinnvoll erachtet.
Die Verwaltung schlägt eine Fortsetzung befristet für 2 Jahre vor, um Inanspruchnahme, Rahmenbedingungen und Nutzen spätestens in 2026 zu evaluieren. Sollte sich eine Fortsetzung für effektiv herausstellen, wird der Fachausschuss um entsprechende Verlängerung gebeten.
Kalkulierte Kosten jährlich: maximal 5.000,00€ brutto (5 x 1.000,00 €)
Maßnahme 2: Förderung der Anschaffung eines wissenschaftlichen
Online-Tools für Praxen des WBV mit ÄiW
(Anschubunterstützung)
- Online-Tool „Hausarztwissen online/ auf einen Klick“ für engagierte Praxen des WBV mit Ärzt*innen in Weiterbildung
- Modernisierungsunterstützung/ Attraktivierung der Praxen attraktiv für Praxen und ÄiW
Zur Unterstützung der Ausbildung in der ambulanten Praxis fördert der Kreis die Anschaffung eines wissenschaftlichen Online-Tools Hausarztwissen auf einen Klick. Entsprechend den Ausbildungsabschnitten in den Kliniken soll den angehenden Hausärzt*innen der gleiche evidenzbasierte und praxisorientierte Wissenszugang wie in den Kliniken und während des Studiums geboten werden. Interessierte und engagierte Praxen erhalten jeweils einmalig die Jahresgebühr vom Kreis bezahlt. Nachfolgende Kosten sind selbst zu tragen.
Kalkulierte Kosten jährlich: maximal 2.500,00 € brutto (lt. Marktrecherche verschiedener Anbieter Stand 10/24: max. 417€ je Praxis)
FAZIT:
Folglich könnte durch die Überprüfung und Neuplanung der Maßnahmen ab 2025 der Betrag der Gesamtkosten aktiv auf 7.500,00 € pro Jahr reduziert werden.
Im Rahmen der Prüfungen zur Haushaltskonsolidierung 2025 hat die Verwaltung diese Leistung als „konsolidierungsfähig“ eingeordnet und offiziell beendet. Es wird auf die Ausführungen in Zeile 8 der Gesamtliste der Konsolidierungsunterlagen vom 18.07.2024 verwiesen. Bei positiver Beschlussfassung könnte der Haushaltsansatz 2025 über die Änderungsliste entsprechend reduziert werden (Siehe Anlage).
- 2025 von 345.600€ auf 82.500€ (75.000€ + 7.500€)
- 2026 von 345.600€ auf 51.500€ (44.000€ + 7.500€)
- 2027 von 139.200€ auf 41.200€ (41.200€ + 0€)
Perspektivisch wird der WBV in unsere Gesundheitsregion Kreis Segeberg eingefügt werden. Langfristig ist der Aufbau einer Gesundheitsregion mit gut vernetzten Strukturen für Gesundheitsakteur*innen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels eine sinnvolle zukünftige Maßnahme, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kreis Segeberg zu sichern.
Mit Blick auf die noch offenen bundespolitischen Beschlüsse zu dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und der Option auf die Wiederaufnahme der Gesundheitsregionen in dieses Gesetz wird die Verwaltung die Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg mit der Verstetigung des Weiterbildungsverbundes fortführen und perspektivisch in eine gut vernetzte Gesundheitsregion Segeberg einbinden.
Dabei werden alle auf Landes- und Bundesebene initiierten Maßnahmen oder Projekte aktiv betrachtet, bewertet und integriert. Der OVG wird hier jährlich darüber informiert.
Bezüglich des in der OVG-Sitzung vom 09.09.2024 genannten 10-Punkte-Maßnahmenkatalogs des Landes wurden seitens der Verwaltung folgendes recherchiert:
Auf Nachfrage im Gesundheitsministerium gibt es keinen konkreten Maßnahmenkatalog, aber unterschiedliche laufende Maßnahmen von verschiedenen Akteur*innen im Land.
Hier bleibt die Verwaltung weiter direkt im Kontakt, um weitere Synergien zu heben und nutzen zu können.
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
x |
Ja: |
|
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
x |
Mittelbereitstellung |
|
x |
Teilplan:412 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 5317
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
x |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
355 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
370,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
369,3 kB
|
