Drucksache - DrS/2024/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 2. stellvertretenden Landrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Verfasser 1:
- Tanja Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.10.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Es ist ein neuer 2. stellvertretender Landrat zu wählen.
Sachverhalt:
Herr Martin Ahrens teilte am 01.10.2024 seine Mandatsrückgabe schriftlich mit. Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Torben Dwinger als neuen 2. stellvertretenden Landrat vor.
Der Kreistag wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Landrätin oder des Landrates (§ 48 Abs. 1 KrO).
Es ist das Verfahren der Meiststimmenwahl anzuwenden. Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl entsprechend § 28 Abs. 2 KrO (gebundenes Vorschlagsrecht).
Die Landrätin oder der Landrat darf mit den Stellvertretenden nicht in der Weise des § 22 Abs. 1 GO verbunden sein (§ 48 Abs. 4 KrO).
Die Stellvertretenden werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder -beamten ernannt (Ernennungsurkunde).
Finanz. Auswirkung
X |
Nein |
Keine Mehrkosten, da Nachbesetzung.
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
