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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag des Kreises Segeberg wählt in seiner Sitzung am 10.10.2024 Herrn Torben Dwinger zum 2. stellvertretenden Landrat.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Es ist ein neuer 2. stellvertretender Landrat zu wählen.

 

Sachverhalt:

Herr Martin Ahrens teilte am 01.10.2024 seine Mandatsrückgabe schriftlich mit. Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Torben Dwinger als neuen 2. stellvertretenden Landrat vor.

 

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Landrätin oder des Landrates (§ 48 Abs. 1 KrO).

 

Es ist das Verfahren der Meiststimmenwahl anzuwenden. Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl entsprechend § 28 Abs. 2 KrO (gebundenes Vorschlagsrecht).

 

Die Landrätin oder der Landrat darf mit den Stellvertretenden nicht in der Weise des § 22 Abs. 1 GO verbunden sein (§ 48 Abs. 4 KrO).

 

Die Stellvertretenden werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder -beamten ernannt (Ernennungsurkunde).

 

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Finanz. Auswirkung

X

Nein

Keine Mehrkosten, da Nachbesetzung.

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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