Drucksache - DrS/2024/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2023 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Jonas Tatz
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen; Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Verfasser 1:
- Tatz, Jonas
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt den folgenden Gesellschafterbeschlüssen der WKS GmbH zu:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2023 inkl. Lagebericht der WKS GmbH.
-
Verwendung des Jahresfehlbetrages 2023 der WKS GmbH in Höhe von 988.870,96 €
durch Vortrag auf neue Rechnung.
- Kenntnisnahme des Nachweises über die Verwendung der Mittel gem. Ziffer 4.8 Betrauungsakt.
- Entlastung der Geschäftsführung der WKS GmbH für das Geschäftsjahr 2023.
- Entlastung des Aufsichtsrats der WKS GmbH für das Jahr 2023.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH zuzustimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gem. Ziffer 5.2 der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg vom 15.03.2018 bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung der WKS GmbH der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss.
Der Jahresabschluss 2023 der WKS GmbH wurde erneut von der EEP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Die Abschlussbesprechung zum Jahresabschluss 2023 fand in der Aufsichtsratssitzung der WKS am 26.09.2024 statt.
Sachverhalt:
Zu 1.
Die Prüfung durch die EEP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt, die Jahresabschlussprüfer haben ein uneingeschränktes Testat ausgestellt (Anlage 1 „Prüfbericht WKS 2023“).
Zu 2.
Der Jahresfehlbetrag (-988,8 T€) weicht um 11,2 T€ vom Wirtschaftsplan 2023 ab.
Die Umsatzerlöse (167,4 T€) sind 2023 geringer ausgefallen als im Planansatz vorgesehen (182 T€). Dafür konnten, anders als im Planansatz vorgesehen (0 T€), sonstige betriebliche Erträge (21,2 T€) verbucht werden (verrechnete Sachbezüge, Auflösung von Rückstellungen, nicht vorhersehbare Erstattungen im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes).
Zu den Umsatzerlösen zählen insbesondere Zuschüsse zu den Projekten, wie Frau & Beruf (91 T€), Tourismusmanagement (32 T€) sowie die Projektförderung Praktikumsbörse (43 T€).
Zu den wesentlichen Aufwendungen der WKS zählt der Personalaufwand (635 T€, geplant 640,7 T€), Werbe- und Reisekosten (206 T€, geplant 278,5 T€), verschiedene betriebliche Kosten (75 T€, geplant 74,1 T€) sowie Raumkosten (63 T€, geplant 61 T€).
Aufgrund des Betrauungsaktes wurden für 2023 Einzahlungen der Gesellschafterin in Höhe von 1.000.000,00 € geleistet. Zur Vermeidung der Überkompensation wurde ein Betrag von € 11.129,04 als Rückzahlungsverpflichtung erfasst. Die Kapitalrücklage hat sich insoweit um den Jahresfehlbetrag erhöht.
Somit verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2023 über eine Kapitalrücklage in Höhe von 5.149.184,27 €, einen Verlustvortrag in Höhe von -4.090.682,15 €, und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -988.870.96 €, per Saldo 69.631,16 € freie Kapitalrücklage.
Zu 3.
Gem. Ziffer 4.8 des Betrauungsaktes hat die Gesellschaft nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel auf Grundlage des Jahresabschlusses der WKS im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu führen.
Zu den näheren Ausführungen siehe Anlage 3 „WKS_Nachweis über die Verwendung der Mittel 2023“.
Aufgrund der Überkompensation durch den Kreis Segeberg gem. Ziffer 7.1 des Betrauungsaktes wurde der überschießende Betrag (11.129,04 €) als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin passiviert.
Zu 4.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 26.09.2024 für eine Entlastung der Geschäftsführung ausgesprochen.
Zu 5.
Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung entgegenstehen, sind nicht bekannt. Der Bericht des Aufsichtsrats gem. § 9 Abs. 10 der Satzung ist als Anlage 2 „WKS_Bericht des Aufsichtsrats 2023“ beigefügt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Entlastung TP 5712 um 11.129,94 € in 2024 |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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X |
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produkt: 5712100 Konto: 4144 |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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233,8 kB
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