Bericht der Verwaltung - DrS/2024/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit: Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Susanne Schleicher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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10.09.2024
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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19.09.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung berichtet über die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit im Jahr 2023 an den Schulen im Kreis Segeberg
Sachverhalt:
Die Schulträger im Kreis Segeberg werden für Maßnahmen der Schulsozialarbeit an den Schulen in ihrem Gebiet finanziell gefördert:
1. Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein (SchulG)
2. Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Insgesamt stand für das Jahr 2023 ein Förderbetrag in Höhe von 1.521.836,00 EUR zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung. Dem Gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 4.246.726,00 EUR.
Die Fördermittel wurden im Jahr 2023 wie folgt verteilt:
1.: Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein (SchulG)
Für die sogenannten Schulamtsmittel gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] stand den Schulrät*innen seitens des Landes vorrangig für die Verteilung der Mittel auf die Primarstufe (Grundschulen) ein Gesamtbetrag in Höhe von 476.760,00 EUR zur Verfügung.
Diese Gesamtsumme der Fördermittel für das Jahr 2023 war um 5.891,00 Euro höher als die Gesamtsumme im Haushaltsjahr 2022.
Die Mittelverteilung der Summe in Höhe von 476.760,00 EUR wurde seitens des Landes per Zuweisungsbescheid wie folgt vorgegeben:
Verwendung für zentrale Maßnahmen:
5.000,00 EUR für Fortbildungen der Schulsozialarbeiter*innen
Diese Summe wurde für diesen Zweck zurückgehalten. Die geplante Fortbildung hat jedoch nicht stattgefunden. Eine Übertragung der Mittel in das nächste Haushaltsjahr war nicht möglich.
Verteilung an die Schulträger für Maßnahmen an den einzelnen Schulen:
Für die Schulen stand eine Summe in Höhe von 471.760,00 EURO zur Verfügung.
Abzüglich der nicht verwendeten Mittel ( 5.000,00 EURO ) erfolgte im Jahr 2023 lediglich die Ausschüttung der Mittel in Höhe von 471.760,00 EURO.
Die Förderanträge für diese Landesmittel stellen die Schulträger bei ihrem zuständigen Kreis. Für die Antragsabwicklung der Schulträger aus dem Kreis Segeberg ist der Fachdienst 51.10, hier das Schulamt, zuständig.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt jedoch seitens des Landes direkt an die Schulträger.
Im Haushaltsjahr 2023 gab es lediglich eine Schule im Bereich der Grundschulen, an der keine Schulsozialarbeit durchgeführt wurde.
Die Berechnungsmodalitäten zur Ermittlung der Fördersumme sind unter Punkt 2 im weiteren Text dieser Vorlage dargestellt.
2.: Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichs-gesetz FAG [1] per Erlass eine Summe in Höhe von 1.045.076,00 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit für das Jahr 2023 zugewiesen. Die Mittel werden grundsätzich verteilt auf die weiterführenden Schulen inkl. der Grundschulteile, Förderzentren und Berufsbildungszentren.
Der Zuweisung des Landes war um eine Summe in Höhe von 24.640,00 Euro höher als die Fördersumme im Haushaltsjahr 2022.
Berechnungsmodalitäten für die Förderung je Schulträger:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat mit Beschluss vom 26.03.2015(DrS/2015/069) nach Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen.
Diese Fördermodalitäten finden analog Anwendung für die Verteilung der sogenannten Schulamtsmittel des Landes.
Entsprechend dem Beschluss (DrS/2015/069) des Jugendhilfeausschusses (JHA) erfolgte die Auszahlung der FAG-Mittel 2023 mit der ersten Rate zum 15.04.2023 und erfolgt mit der zweiten Rate zum 30.10.2023.
Aufgrund der unterschiedlich hohen Personalkosten der Schulsozialarbeitenden, je nach Qualifikation und Stundenumfang, ergibt sich bei den Schulamtsmitteln eine Förderung je Schüler*in zwischen 28,83 Euro und 140,43 Euro und bei den FAG-Mitteln zwischen 28,53 Euro und 573,24 Euro.
Das Ergebnis der finalen Förderungen im Jahr 2023 für die jeweiligen Schulen sind der Anlage 1 (Schulsozialarbeit Verteilung der Schulamtsmittel 2023) und der Anlage 2 (Schulsozialarbeit Verteilung der FAG Mittel 2023) zu entnehmen.
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[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)
[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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44,1 kB
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(wie Dokument)
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50,9 kB
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