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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Auf Antrag vom 03.08.2023 wurde dem Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein (im folgenden kurz Diakonie genannt) mit Beschluss des Kreistages vom 07.12.2023 (vgl. DrS/2023/135) ein Zuschuss in Höhe von 47.700 € bewilligt. Der Zuschuss wurde zur Einführung und Durchführung eines Hilfesystems für die Bewohner*innen der städtischen Obdach- und Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Norderstedt für das Jahr 2024 gewährt.

 

 

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 03.08.2023 hatte die Diakonie die Finanzierung einer halben Stelle durch den Kreis Segeberg für die stärkere Betreuung von Obdach- und Wohnungslosen in den städtischen Notunterkünften der Stadt Norderstedt in Verbindung mit Hilfen gem. § 67 SGB XII beantragt. Der Kreis Segeberg ist Träger der Leistungen nach § 67 SGB XII. Die städtischen Notunterkünfte stehen vor wachsenden Aufgaben und Herausforderungen bei einer steigenden Anzahl an Bewohner*innen.

Der Kreis Segeberg hat den Zuschuss zunächst für das Jahr 2024 gewährt. Es wurde beschlossen, dass die Diakonie in der ersten Sitzung nach den Sommerferien über die Maßnahme berichtet.

Auf der Grundlage des Sachstandsberichtes könnte der Sozialausschuss ggf. in der Sitzung am 21.11.2024 auf Antrag darüber entscheiden, ob es grundsätzlich als sinnvoll erachtet wird, die Maßnahme zu verstetigen, sofern hierfür Mittel im Haushalt 2025 zur Verfügung stehen, oder die Förderung beendet wird, indem sie im Jahr 2025 nicht fortgeführt wird.

Der Sachstandsbericht der Diakonie befindet sich in der Anlage.

 

 

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Anlagen

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