Drucksache - DrS/2024/125-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Restvermögens der aufgelösten Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V. i.L.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro FB II und III
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- Soziale Sicherung; Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung; Haushalt/Controlling FB III; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Susanne Stürwohldt, Nadja Steinkühler (FD Soziale Sicherung)
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Zur Erreichung einer möglichst großen Anzahl an älteren Einwohner*innen stimmt der Sozialausschuss der Verwendung der zweckgebundenen Stiftungsmitteln i.H.v. 19.070,21€ für die Beschaffung von Informationsartikeln (Notfalldosen / 3-fache Flaschenöffner / faltbare Trinkbecher) in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, über die konkrete Auswahl von Art und Menge zu entscheiden. Dabei ist der Kreisseniorenbeirat zu beteiligen und im Sozialausschuss zu berichten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Auf Grund der ergänzenden Fragen des Sozialausschusses vom 27.06.2024 werden weitere Informationen und Hintergründe über die mögliche Verwendung des dem Kreis Segeberg ausgezahlten Restvermögens der Stiftung Feierabendwohnheime gegeben. Die Vorlage enthält eine Übersicht von möglichen Verwendungen. Auf die ursprüngliche Vorlage DrS/2024/125 wird Bezug genommen.
Sachverhalt:
Mit der Vorlage DrS/2024/125 wurde ausgeführt, warum dem Kreis Segeberg das Restvermögen i.H.v. 19.070,21€ der Stiftung Feierabendwohnheime übergeben wurde und wie es zweckbestimmt zu verwenden ist. Die Zweckbestimmung ist dabei wie folgt umschrieben:“… ausschließlich zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Altenhilfe und der sozialen Betreuung von alten, oder bedürftigen Menschen“.
In der Sozialausschusssitzung vom 27.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, nach weiteren geeigneten Projekten für die Mittelverwendung des Restvermögens der Stiftung Feierabendwohnheime zu suchen und in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Die Verwaltung hat sich neben der internen Abstimmung ein weiteres Mal mit dem Kreisseniorenbeirat sowie dem Pflegestützpunkt über geeignete Maßnahmen zur Verwendung der Mittel besprochen. Im Ergebnis werden folgende Verwendungsmöglichkeiten als Zielführend und wirksam eingestuft:
- Zweckgerichtete, funktionale Informationsartikel
Der Kreis Segeberg könnte verschiedene, auf den Kreis individualisierte Artikel beschaffen, mit denen Senior*innen im Kreis Segeberg über verschiedene Themen informiert werden. Themenfelder könnten u.a. hitzeangepasstes Verhalten, Prävention, konkrete (nichtkommerzielle!) Angebote im Kreis Segeberg, Vorsorge für Notfälle sein.
In Ergänzung zur ursprünglichen DrS/2024/125 kommen je nach Informationszweck auch weitere Artikel in Fragen für deren Verbreitung sich der Kreis auch über Multiplikatoren aktiv einsetzen könnte.
Denkbar wäre u.a. die sogenannte Notfalldose. Sie ist ein erprobtes Hilfsmittel und enthält wichtige medizinische Informationen und Adressen. Die Dose wird im Kühlschrank aufbewahrt damit diese im Notfall schnell und einfach von Rettungskräften gefunden werden kann. Aus das Vorhandensein dieser Dose wird mit Aufklebern prominent hingewiesen. In der Vergangenheit haben bereits verschiedene Seniorenbeiräte im Kreis sowie der Pflegestützpunkt sich für deren Verbreitung eingesetzt[1].
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Der Kreis Seniorenbeirat schlägt in seiner Stellungnahme explizit die Notfalldosen sowie 3-fache Flaschenöffner und faltbare Trinkbecher für das Thema Umgang mit Hitze vor.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Durch eine Vielzahl von unterschiedlichen, zielgerichtet ausgegebenen Artikeln kann eine große Zahl an Senior*innen erreicht werden. Mit den jeweils verbundenen Informationen wird auch nachhaltig zu wichtigen Themen aufgeklärt. Diese Wirkung wird verstärkt durch die zielgerichtete Verteilung durch geeignete Multiplikator*innen. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Mit dieser Variante kann der Stiftungszweck eher mittelbar erreicht, da die Wirkung eher auf der „Wissensebene“ erreicht. Gleichzeitig kann Wissen auch eine Nachhaltige Verhaltensänderung anschieben. |
möglicher Einwand: |
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- Unterstützung von Veranstaltungen von Senior*innen in den Städten, Ämtern und Gemeinden
Denkbar wäre, den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden im Kreis Segeberg die Stiftungsmittel mit der Zweckbindung der ausschließlichen Verwendung zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Altenhilfe und der sozialen Betreuung von alten, oder bedürftigen Menschen zu überlassen. Vor Ort kennen die Sozialämter bedürftige und ältere Menschen. Mit den Mitteln könnten evtl. Veranstaltungen organisiert werden oder unbürokratisch in schwierigen Einzelfällen Hilfe geleistet werden. Auch wäre denkbar, soweit vorhanden, die örtlichen Seniorenbeiräte in ihrer Arbeit für Senior*innen zu unterstützen.
Eine vollständige Aufteilung der Mittel könnte folgendermaßen erfolgen:
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Der Kreisseniorenbeirat schlägt in seiner Stellungnahme vor, Tagesausflüge mit Mittagessen, kulturelle Besichtigungen, Theater oder Musikveranstaltungen organisiert von Seniorenbeiräten in den Kommunen durch zusätzliche Mittel auch für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
In den Kommunen könnten gezielt Senior*innen, je nach Ausgestaltung vor Ort insbesondere bedürftige Senior*innen erreicht werden. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Mit dieser Variante kann der Stiftungszweck sehr unmittelbar und direkt erreicht werden |
möglicher Einwand: |
Verursacht Aufwand bei den Kommunen; einmalige, kurzfristige Wirkung ohne besondere Nachhaltigkeit |
- Anerkennung der Arbeit der von Ehrenamtlichen
Vorschlag des Kreisseniorenbeirates:
Der Kreisseniorenbeirat schlägt in seiner Stellungnahme vor, mit den Stiftungsmitteln ein Projekt mit den Tafeln im Kreis Segeberg zu unterstützen, z.B. durch die Organisation eines Ausfluges für die Ehrenamtlichen um deren Arbeit in besonderer Weise anzuerkennen und wertzuschätzen.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Ehrenamtliche Senior*innen erhalten eine Anerkennung für ihre Arbeit und sind möglicherweise für die weitere Arbeit motiviert. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Der Stiftungszweck wird nur mittelbar tangiert. |
möglicher Einwand: |
Die Anerkennung der Arbeit von Ehrenamtlichen ist grundsätzlich anerkennungswürdig; dies auf Senior*innen zu beschränken wird möglicherweise als nicht sachgerecht empfunden. |
- Förderung eines Projektes / Kurses beim Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt könnte die Stiftungsmittel lediglich ein Projekt oder Kurs finanzieren, der nicht zum originären, gesetzlichen Aufgabenkreis gehört. Zu bedenken wäre außerdem, dass das Thema „Pflege“ „nur“ einen Teilbereich des Alterns und somit der Altenhilfe betrifft. Telefonisch wurde mit Herrn Mildenberger ein möglicher Gedanke entwickelt:
Ein zunehmendes Problem, insbesondere von älteren Menschen, insbesondere in ländlichen Bereichen des Kreises Segeberg ist die Frage von Mobilität. Denkbar wäre, dass mit den Stiftungsmitteln ein vorrübergehend ein niedrigschwelliges Angebot eines Fahrdienstes (z.B. für Einkaufsfahrten, soziale Kontakte, Arztbesuche [soweit diese nicht verordnungsfähig sind], Friedhofsbesuche usw.) geschaffen wird. Für die Fahrten könnten die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer ein kleines Kilometergeld erhalten. Gleichzeitig könnten solche Fahrten einen positiven Beitrag bei der Vorbeugung von Einsamkeit haben. Über den Trägerverein des Pflegestützpunktes könnten möglicherweise gewisse versicherungsrechtliche Aspekte abgewickelt werden.
In der Kürze der Zeit zwischen der letzten Sitzung des Sozialausschusses und der Vorlagenerstellung war es jedoch nicht möglich, diese Idee weiter zu konkretisieren.
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Der Kreisseniorenbeirat schlägt vor, für Angehörige von dementiell Erkrankten einen Ausflug oder ein gemeinsames Mittagessen zu organisieren, um sie für kurze Zeit zu entlasten und ihre Resilienz zu stärken.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Es könnten gezielt ältere Menschen insbesondere in den ländlichen Regionen angesprochen werden. Zeitgleich könnte eine neue Anzahl an ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfenden gewonnen werden, die durch Fahrdienste eher angesprochen werden als durch andere Tätigkeiten. Die Mobilität und Lebenszufriedenheit könnte gesteigert werden. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Der Stiftungszweck wird unmittelbar erreicht, da gezielt die Mobilität von älteren und bedürftigen Menschen gefördert wird. |
möglicher Einwand: |
Nach dem Verbrauch der Stiftungsmittel wäre ggf. über das weitere Vorgehen mit den gewonnenen Erfahrungen zu entscheiden und ggf. freiwillige Mittel des Kreises bereitzustellen. |
- Förderung präventiver Sportprojekte für Senior*innen
Grundsätzlich sind präventive Sportprojekte für alle Altersgruppen wünschenswert. Gerade der Erhalt der Gesundheit im Alter hat einen hohen Effekt auf das Auftreten von körperlichen Beschwerden. Diese können hinausgezögert oder gemindert werden.
Denkbar wäre, z.B. über den Kreissportverband geeignete Angebote zu identifizieren, zu initiieren und vorrübergehend zu fördern.
In der Kürze der Zeit zwischen der letzten Sitzung des Sozialausschusses und der Vorlagenerstellung war es jedoch nicht möglich, diese Idee mit dem Kreissportverband vorzubesprechen.
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Der Kreisseniorenbeirat schreibt, dass das Projekt für alle Kommunen von Interesse sein, da Sportangebote von älteren Menschen gerne angenommen werden.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Es könnten gezielt ältere Menschen angesprochen werden. Sportliche Angebote haben einen direkten Einfluss auf das körperliche Wohlbefinden und wirken darüber hinaus. Gleichzeitig können soziale Kontakte in einer Sportgruppe dem Gefühl von Einsamkeit vorbeugen. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Der Stiftungszweck wird unmittelbar erreicht, da gezielt ältere Einwohner*innen angesprochen werden. |
möglicher Einwand: |
Nach dem Verbrauch der Stiftungsmittel wäre ggf. über das weitere Vorgehen mit den gewonnenen Erfahrungen zu entscheiden und ggf. freiwillige Mittel des Kreises bereitzustellen. |
- Förderung eines Projektes mit den ambulanten Hospizdiensten oder dem stationären Hospiz
In der Kürze der Zeit zwischen der letzten Sitzung des Sozialausschusses und der Vorlagenerstellung war es jedoch nicht möglich, diesen Gedanken z.B. mit der Netzwerkkoordination für Hospiz- und Palliativversorgung im Kreis Segeberg zu erörtern.
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Ganz allgemein hat der Seniorenbeirat erklärt, dass ein Projekt mit den Ambulanten Hospizdiensten oder dem stationären Hospiz in Norderstedt denkbar wäre.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Je nach Ausgestaltung eines Projektes könnte es zu einer Entlastung von Angehörigen oder Ehrenamtlichen führen.
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Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Soweit ein Projekt unmittelbar auf die von den ambulanten Hospizdiensten oder dem stationären Hospiz betreuten älteren Menschen abzielt, könnte ein Projekt mit diesen auch zum Stiftungszweck passen. Soweit ein Projekt ehre in Richtung Angehörige und Ehrenamtliche abzielt wäre der Stiftungszweck möglicherweise eher mittelbar erreicht. |
möglicher Einwand: |
Es könnte als irritierend empfunden werden, bei der wichtigen Hospizarbeit nach betreuten Altersgruppen zu unterscheiden. |
- Förderung von Trinkwasserbrunnen der Gemeinden
Im Rahmen der Gesundheitsförderungskonferenz wurde das Thema „Trinkwasserbrunnen“ grundsätzlich als zielgerichtete Maßnahme der Kommunen anerkannt. Da ein Trinkwasserbrunnen bis zu 20.000€ kostet und der laufende jährliche Betrieb schätzungsweise 11.000€.
Stellungnahme Kreisseniorenbeirat:
Ganz allgemein hat der Seniorenbeirat erklärt, dass Trinkwasserbrunnen / öffentliche Wasserspender in den Kommunen vorstellbar wäre.
Bewertung der Verwaltung:
Wirkung: |
Die Ziele der Gesundheitsförderungskonferenz zur Prävention hitzebedingter gesundheitlicher Einschränkungen werden durch Trinkwasserbrunnen unterstützt. Trinkwasserbrunnen stünden allen Einwohner*innen und Gästen zur Verfügung. |
Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck: |
Der Stiftungszweck wird nur mittelbar erreicht, da auch ältere Menschen einen Trinkwasserbrunnen nutzen können. |
möglicher Einwand: |
Aus Sicht der Verwaltung wird der Zweck der Förderung der Altenhilfe nicht ausreichend genug berücksichtigt. Außerdem sprechen die geringen zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zu den laufenden Kosten eines Trinkwasserbrunnen gegen eine ausreichende Attraktivität einer Förderung für die Kommen. |
Sollten der Kreis die Mittel bis 31.12.2025 nicht zweckgerichtet verwenden, sind diese vermutlich an den Liquidator der Stiftung zurückzuzahlen. Aktuell sind die Mittel im Teilplan 315 Soziale Einrichtungen geparkt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Gesamtsumme: 19.070,21€ (inklusive Mehrwertsteuer)
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 315 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
x |
Ja: |
