Bericht der Verwaltung - DrS/2024/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Aller.Land" - Bericht über Voraussetzungen für die Umsetzungsphase
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Verfasser 1:
- Künzel, Christine
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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10.09.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen. Der Kreis Segeberg hatte Anfang Oktober 2023 sein Interesse an dieser Fördermaßnahme bekundet (DrS/2023/138) und ist als eine von sieben Regionen in Schleswig-Holstein für eine Förderung im Rahmen der Entwicklungsphase ausgewählt worden (Februar 2024-Juni 2025).
Bis zum 16.12.2024 kann nun ein Antrag für die fünfjährige Umsetzungsphase eingereicht werden. Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrags ist, dass der Kreis als Zuwendungsempfänger fungiert. In dieser Funktion müsste der Kreis einen Eigenanteil von 10% der jährlichen Fördersumme beisteuern. Das Land Schleswig-Holstein hat zugesagt, über die 5 Jahre hinweg 50% der Kosten des Eigenanteils beizutragen. D.h. als Eigenanteil blieben für den Kreis für 2025 11.500 €, 2026 13.500 €, 2027-2029 jeweils 12.750 € und 2030 12.000 €. Darüber hinaus ist eine 0,5-MA-Stelle für die Projektkoordination in der Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen (dazu gibt es verschiedene Modelle, siehe unten: Sachverhalt 2.2 b)).
Eine Befassung mit den Voraussetzungen für eine Bewerbung um eine Förderung im Rahmen der Umsetzungsphase ist zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, da die Antragsfrist für die Umsetzungsphase der 16.12.2024 ist.
Die Verwaltung hält eine Antragstellung für die fünfjährige Umsetzungsphase grundsätzlich für empfehlenswert. Mit diesem Förderprogramm könnte der Kreis mit einem geringen Aufwand an finanziellen Mitteln eine große Fördersumme (maximal 1,35 Mio. €) in die Region holen und so trotz der angespannten Haushaltslage gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Förderung kultureller Projekte und Netzwerke in der ländlich strukturschwachen Nordost-Region des Kreises schaffen. Eine Förderung im Rahmen von „Aller.Land“ wäre zudem ein wichtiger Bestandteil der Kulturentwicklungsplanung im Kreis Segeberg.
Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen muss jedoch eine Bewerbung sorgfältig abgewogen werden.
Sachverhalt:
Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes für Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen.
Ziele des Programms sind:
- Förderung von beteiligungsorientierten Kulturvorhaben
- Veränderungsprozesse hin zu mehr kultureller Beteiligung und demokratischer Teilhabe
- Förderung von gemeinschaftsstiftenden, lokal verbundenen und vernetzten Kulturvorhaben zur Demokratisierung, die eine Mitgestaltung durch viele Partner*innen und viele interessierte Menschen in den Mittelpunkt stellen
- Förderung nachhaltiger Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen
Es handelt sich um eine langfristige Entwicklungsförderung, im besten Falle über sechs Jahre. Der Kreis würde als Zuwendungsempfänger fungieren. Antragsteller kann ein gemeinnütziger freier Träger oder eine Kommune sein.
Förderzeitraum: maximal 6 Jahre (in zwei Phasen):
1. Entwicklungsphase 2024
1 Jahr für die Entwicklung von Konzepten (40.000 €; kein Eigenanteil)
2. Umsetzungsphase 2025-2030
5 Jahre für die Umsetzung (bis zu 1,5 Mio. € pro Region; Eigenanteil 10%)
1. Entwicklungsphase (Februar 2024-Juni 2025):
Der Kreis Segeberg unterstützte einen Antrag der vhs Bad Segeberg, die sich mit einem Projekt mit dem Titel „Wie wollen wir leben?“ um eine Förderung für die Entwicklungsphase beworben hatte, mit einer Interessenbekundung durch den Landrat (DrS/2023/138). Die Bewerbung war erfolgreich: Der ländlich strukturschwache nordöstliche Teil des Kreises Segeberg ist als eine von sieben Regionen in Schleswig-Holstein für eine Förderung im Rahmen der Entwicklungsphase ausgewählt worden. Die Fördersumme beträgt 40.000 EUR, es ist kein Eigenanteil des Kreises erforderlich. Ziel der Entwicklungsphase ist es u.a., bis zum 16.12.2024 ein Konzept für ein längerfristiges regionales Vorhaben zu entwickeln und dieses als Bewerbung für die Umsetzungsphase einzureichen.
1.1 Thema und Ziel des Projektes: „Wie wollen wir leben?“
Die vhs Bad Segeberg möchte mit dem Projektantrag an ein Ausstellungsprojekt anknüpfen, das 2023 mit Schüler*innen der Dahlmannschule erarbeitet wurde. Mit den außerschulischen Partnern Volkshochschule, Museum und Bücherei/Jugendbüro sowie mit Schulen, mit Schüler*innen/Jugendlichen, regionalen Funktionsträger*innen und Bürger*innen insbesondere in der strukturschwachen Nordost-Region des Kreises Segeberg soll das Projektthema in einem größeren Rahmen über einen längeren Zeitraum hinaus bearbeitet werden. Ziel des Projektes ist es, im Rahmen eines (über-)regionalen Kooperationsbeteiligungsprojektes zum Thema „Wie wollen wir leben?“ gemeinsam künstlerisch-kreativ verschiedene Beteiligungsformate zu entwickeln, zu präsentieren und zu diskutieren.
1.2 Aktueller Stand der Entwicklungsphase:
Die Entwicklungsphase soll zum einen dazu dienen, kleinere Pilotprojekte in der betreffenden Region zu starten, um Erfahrungen zu sammeln, mögliche Kooperationspartner*innen zu finden und Netztwerke zu knüpfen. Zum anderen soll ein Antrag für die Bewerbung um eine Förderung in der Umsetzungsphase (5 Jahre) erarbeitet werden. Im April 2024 fand ein Informationsworkshop in Oranienburg zum „Aller.Land“-Programm statt, bei dem sich auch mögliche Prozessbegleiter*innen für die Entwicklungsphase vorstellten. Im Einvernehmen mit der vhs Bad Segeberg wurde Sandra Wierer als Prozessbegleiterin für die Entwicklungsphase gewonnen (sie hat auch beim Visions-Workshop im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung am 19.06.2024 mitgewirkt).
Am 14.06.2024 fand der erste Workshop mit Sandra Wierer in der JugendAkademie in Bad Segeberg mit möglichen Kooperationspartner*innen aus der Region statt. Folgende Personen/Institutionen haben sich zu einem Arbeitskreis zusammengefunden: Vertreter*innen der vhs Bad Segeberg, des VJKA, des Kreisjugendrings, der OKJA Segeberg, der Kirche Segeberg, des Vereins alleineinboot e.V., des Jugendbüros Bad Segeberg, der Stadtbücherei Bad Segeberg, der Dahlmannschule Bad Segeberg sowie die Kreiskulturplanerin. Ein weiteres Treffen des Arbeitskreises fand am 15.07.2024 statt.
Bei den beiden Treffen wurde die Vorbereitung und Durchführung zweier parallel laufender kleinerer Beteiligungsprojekte mit verschiedenen Gruppen Jugendlicher im September/Oktober 2024 beschlossen:
- Projekt mit geflüchteten Jugendlichen in der Landesunterkunft im LeVo-Park (Koordination: alleineinboot e.V.)
- Projekt mit Jugendlichen in Neuengörs (Koordination: KJR in Neuengörs)
In den beiden Projekten (2 x 6 Std. an zwei Tagen) sollen die beteiligten Jugendlichen die Gelegenheit erhalten, sich mit künstlerisch-kreativen Mitteln (Theater, Film, Malerei, Poetry Slam etc.) mit der Frage auseinanderzusetzen: „Was brauche ich/was wünsche ich mir für (m)ein gutes/glückliches Leben?“
Die Erkenntnisse aus den Projekten sollen als Anstoß für mögliche weitere Projekte dienen und auch in den Antrag für die Bewerbung um die Umsetzungsphase einfließen.
Selbst wenn das für den Kreis Segeberg entwickelte Konzept später nicht zu den 30 ausgewählten Regionen für die Förderung der Umsetzung gehören sollte, sind von den in der Entwicklungsphase entwickelten Ideen wichtige Impulse für den Aufbau eines vielschichtigen Netzwerkes im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung zu erwarten.
2. Förderbedingungen in der Umsetzungsphase (2025-2030)
Mit dem Antrag, der von der vhs Bad Segeberg erarbeitet werden wird, kann sich der Kreis Segeberg um eine Förderung der Umsetzungsphase (5 Jahre) bewerben (siehe dazu das Infoblatt für Landkreise, Anlage 1).
2.1 Fördervolumen:
Das maximale Fördervolumen in der Umsetzungsphase beträgt 1,5 Mio. Euro inkl. der 10% Kofinanzierung, d.h. 1,35 Mio. Euro (90%) aus Bundeshaushaltsmitteln (BKM, BMEL und bpb) und 150.000 Euro (10%) Kofinanzierung aus Eigen- oder Drittmitteln. In den Fördergrundsätzen für die Umsetzungsphase (Anlage 2) steht unter 1.5.1. „Art, Umfang und Höhe der Förderung“ eine Tabelle mit den Förderbeträgen für die jeweiligen Haushaltsjahre zur Verfügung.
Jedem Zuwendungsempfänger (pro „Aller.Land“-Region) stellt das Programm „Aller.Land“ in den Jahren 2025 bis 2030 Mittel in folgender Höhe zur Verfügung:
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
gesamt |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
Die Haushaltsmittel unterliegen der Jährlichkeit und können nicht in andere Haushaltsjahre übertragen werden. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres fließen unverbrauchte Mittel zurück in den Bundeshaushalt und können nicht erneut abgerufen werden.
2.2 Eigenanteil des Kreises:
a) Eigenanteil an der Fördersumme:
Der Kreis müsste einen Eigenanteil von 10% der jährlichen Fördersumme beisteuern. Davon würde das Land SH über die 5 Jahre hinweg 50% der Kosten beitragen.
Eigenanteil des Kreises Segeberg (10%):
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
gesamt |
bis zu 22.500 € |
bis zu 27.000 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 24.000 € |
bis zu 150.000 € |
Verbleibender Eigenanteil des Kreises Segeberg (abzgl. des Landesbeitrags von 50%) |
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bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu 75.000 € |
b) Schaffung des Stellenanteils einer halben Stelle:
Darüber hinaus müsste in der Kreisverwaltung ab Juli 2025 (Beginn der Umsetzungsphase) eine halbe (0,5) Stelle für die Projektkoordination geschaffen bzw. bereitgestellt werden (bis zum Ende des Projektes). Dazu gibt es verschiedene Modelle:
In Bezug auf die Personalkosten bestehen im Programm „Aller.Land“ verschiedene Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: eine zusätzliche Projektstelle wird aus Fördermitteln finanziert
Die projektbezogenen Personalkosten für Projektmitarbeitende sind bei zusätzlich verursachten Kosten grundsätzlich aus Projektmitteln finanzierbar. Dies gilt bei einer projektbezogenen Neueinstellung oder für die zeitliche Aufstockung einer Bestandsstelle.
- Möglichkeit 2: Kosten für Stammpersonal werden als Eigenmittel angerechnet
Kosten für Stammpersonal sind nicht förderfähig. Jedoch können Kosten für bestehendes Stammpersonal als Eigenmittel im Projekt angerechnet werden. Im Kosten- und Finanzierungsplan werden diese Kosten sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite als Beistellungen ausgewiesen. Die Personalstelle muss explizit für „Aller.Land“ zur Verfügung gestellt und vertraglich auch so ausgewiesen werden.
- Möglichkeit 3: Kosten für eine projektbezogene Entlastungsstelle werden aus Fördermitteln finanziert
Im Fall, dass Stammpersonal in einem bestimmten Umfang für die Mitarbeit im Projekt zur Verfügung gestellt wird, die Kosten aber nicht als Eigenmittel eingebracht werden sollen, kann eine Entlastungsstelle projektbezogen als zusätzliche Projektstelle eingerichtet werde und aus Fördermitteln finanziert werden. In diesem Fall gibt das Stammpersonal Aufgaben aus seinem üblichen Dienstgeschäft an diese Entlastungsstelle ab, um in demselben Umfang Aufgaben im Projekt zu übernehmen.
Hinweis zum Besserstellungsverbot: Grundsätzlich dürfen aus Projektmitteln finanzierte Personalstellen keine höhere Vergütung als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten. Als Vergleich dient ausschließlich der TVöD-Bund.
Im Falle eines positiven Beschlusses zur Unterstützung der Bewerbung um die Umsetzungsphase müsste beraten und entschieden werden, welche Variante für die Kreisverwaltung am sinnvollsten bzw. am günstigsten wäre.
Resümee:
Die Entscheidung über die Antragstellung kann erst nach den erforderlichen Abwägungen im Rahmen der Haushaltsvorberatungen hinsichtlich der Konsolidierung für 2025 getroffen werden.
Es ist geplant, die entsprechende Beschlussvorlage für den 26.11.2024 auf die Tagesordnung des Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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