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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter*innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht für die Wahlperiode vom 01.04.2025 bis 31.03.2030 werden benannt:

 

Lfd. Nr.

Titel

Name

Vorname

Beruf

1

 

Arndt

Tino

Key Account Manager

2

 

Brunckhorst

Bettina

Senior Assistant

3

 

Becker

Harald Herbert

Rentner/Freier Journalist

4

 

Dahmen

Wilhelm

Pensionär

5

 

Eick

Annelie

Techn. Angestellte

6

 

Gatermann

Sönke

Privatkundenberater

7

 

Glage

Annette

Servicekraft

8

 

Hahn-Fricke

Angelika

Bürokauffrau i.R.

9

 

Harfst

Annett

Kosmetikerin

10

 

Jaouadi

Mandy

Berufliche Betreuerin

11

 

Schuchardt

Rainer

Ruhestandsbeamter

12

 

Volkland

Thomas

Flugzeugbauer

13

 

Vollmer

Michael

Geschäftsführer

14

 

Vorpahl

Doris

Rentnerin

15

 

Wasner

Uta

Kfm. Angestellte

16

 

Weise

Rüdiger

Rentner

17

 

Zetzsche

Wolfram

Kaufmann

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Wahlzeit der gegenwärtig amtierenden ehrenamtlichen Richter*innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht läuft am 31.03.2025 ab. Nun sind neue Vorschläge zu entrichten.

 

Sachverhalt:

Die Wahlzeit der gegenwärtig amtierenden ehrenamtlichen Richter*innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht läuft am 31.03.2025 ab. Die Zahl der ehrenamtlichen Richter*innen für die neue Wahlperiode wurde gemäß § 27 VwGO auf 108 Personen bestimmt. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen vom September 2023 hat der Wahlausschuss gemäß § 28 Satz 2 VwGO für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Zahl der Personen bestimmt, die in die Vorschlagliste aufzunehmen sind.

 

Auf den Kreis Segeberg entfallen 22 Wahlvorschläge.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste müssen die vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen des § 20 VwGO erfüllen. Neben den durch § 21 VwGO ausgeschlossenen Personen, können auch die in § 22 VwGO genannten Personengruppen nicht in das ehrenamtliche Richteramt berufen werden.

 

Ehrenamtlich im öffentlichen Dienst tätige Beamt*innen und Angestellte sowie nicht kommunal politisch aktive Personen können zu ehrenamtlichen Richter*innen ernannt werden.

 

Den Wahlvorschlägen sind folgende Angaben durch eine ausgefüllte Erklärung hinzuzufügen:

- Name

- Vorname

- Geburtsdatum

- Geburtsort

- Beruf

- Straße

- Postleitzahl

- Ort

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Finanz. Auswirkung

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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