Drucksache - DrS/2024/138
Grunddaten
- Betreff:
-
BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR Jahresabschluss 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; Haushalt/Controlling FB V; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.07.2024
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Übersicht über die Jahresergebnisse des BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR sowie die daraus resultierende haushaltsmäßige Belastung des Kreises.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlüsse des BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises
Segeberg geprüft. Die Prüfungen erfolgten vom 15.04. bis 14.06.2024 (BBZ Se)
und 15.05. bis 14.06.2024 (BBZ No) und haben in beiden Fällen zu keinen
wesentlichen Einwendungen geführt.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung ist
durch die Verwaltungsräte der BBZ in deren Sitzungen am 26.06. (BBZ No) und
25.06.2024 (BBZ Se) erfolgt.
Für den Jahresabschluss 2023 ergeben sich folgende wesentliche Eckwerte:
Ergebnis 2023 |
BBZ Norderstedt |
BBZ Bad Segeberg |
Erträge |
5.692.043,97 € |
5.849.997,32 € |
Aufwendungen |
5.680.764,96 € |
5.833.857,32 € |
Jahresergebnis |
11.279,01 € |
16.140,00 € |
Für den Haushalt des Kreises Segeberg ergeben sich folgenden Auswirkungen:
Zuweisungen des Kreises Segeberg in 2023 |
BBZ Norderstedt |
BBZ Bad Segeberg |
|
Für laufende Sachkosten |
|
4.489.400,-- € |
5.304.641,04 € |
Für Investitionen |
+ |
893.300,-- € |
962.050,00 € |
Nachforderung/ Rückerstattung Verwendungsnachweis |
- - |
148.837,85 € 11.833,70 € |
327.933,54 € |
Summe |
= |
5.222.028,45 € |
5.938.757,50 € |
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung haben die beiden BBZ dem Kreis
Segeberg einen Verwendungsnachweis gem. der 1. Änderungs- und
Ergänzungsvereinbarung zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung vorgelegt, da
die Zuweisungen für laufende Sachkosten Abschläge auf die Kostentragungspflicht gem. § 48 SchulG darstellen. Aus dem Verwendungsnachweis ergeben sich in den BBZ verbleibende Erträge der außerschulischen Nutzung über 11.279,01 € (BBZ No) bzw. 16.140,00 € (BBZ Se).
Das Jahresergebnis aus der Tabelle „Ergebnis“ zeigt somit, in welcher Höhe
die BBZ Erträge der außerschulischen Nutzung selbst erwirtschaftet haben.
Die Tabelle der Zuweisungen bildet dagegen nur die haushalterische Belastung
des Kreises Segeberg ab, die Beträge der Zuweisungen für lfd. Sachkosten sind
somit ein Teil der Erträge der BBZ in deren Ergebnisplan.
Erstattungen bzw. Nachforderungen aus dem Verwendungsnachweis ergeben
sich daher, dass alle Aufwendungen (abzüglich Zuweisungen sonst.
Kostenträger) mit den Abschlagszahlungen des Kreises saldiert werden. Die
Beträge werden vom BBZ als Rückstellung (bei Erstattung an Kreis) bzw.
Forderung (Nachforderung an Kreis) bilanziert.
Der Betrag der Rückforderung aus dem Verwendungsnachweis des BBZ No/Se liegt i.W. in
- Nebenkostenendabrechnung, geringere Energieaufwendungen (BBZ Se)
- geringer als geplant ausgefallenen Aufwendungen für Strom und Fernwärme sowie geringeren Aufwendungen im Bereich der Personalkosten
begründet.
Nicht verbrauchte investive Mittel in Höhe von 622.657,63 € (BBZ No) bzw.
174.649,99 € (BBZ Se) wurden ins Jahr 2024 übertragen.
Gem. GemHVO-Doppik wurde der Jahresüberschuss jeweils in die Ergebnis- sowie allgemeine Rücklage eingestellt.
Die Jahresabschlüsse werden gem. § 14 V KPG bekannt gemacht und an 7 Tagen
bei den BBZ AöR öffentlich ausgelegt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Im TP 233 Summe der Erträge aus dem Vorjahr über 476.771,39 € (investiv 11.833,70 €) |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 233 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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|
X |
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 2335100 / 2335200 |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
|
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
|
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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771,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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839,9 kB
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