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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Seit dem 1.5.2024 beschäftigt der Kreis Segeberg eine Verfahrenslotsin nach §10b SGB VIII. Diese stellt sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor und berichtet über das Vorgehen auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

 

Sachverhalt:

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 10.6.21 hat als einen zentralen Bestandteil die lang diskutierte „Inklusive Lösung“, also die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung in das SGB VIII.

Zur Begleitung dieses Prozesses sieht §10b SGB VIII die Implementierung von Verfahrenslotsen vor. Die Verfahrenslotsin soll junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, und deren Familien unterstützen und begleiten. Des Weiteren soll sie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der inklusiven Lösung unterstützen.

Im Jugendhilfeausschuss stellt die Verfahrenslotsin sich persönlich vor, gibt einen Überblick über ihre Aufgaben und über das geplante Vorgehen. Im Fokus hierbei stehen die Netzwerkarbeit (intern in der Kreisverwaltung als auch extern mit z. B. Leistungserbringern) und die fortlaufende Fortbildung.

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Anlagen

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