Drucksache - DrS/2024/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderzentrum Norderstedt - Ersatzinvestition sicherheitstechnische Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; FB Jugend und Bildung
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.07.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.07.2024
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Vorlage beschreibt die Anforderung zum Ersatz der sicherheitstechnischen Anlagen: Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage und Niederspannungshauptverteilung.
Sachverhalt:
Das Förderzentrum Norderstedt verfügt über folgende sicherheitstechnische Einrichtungen:
- Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die verbauten Anlagen befinden sich technisch in einem funktionalen Zustand, jedoch hat der Hersteller mitgeteilt, dass die Anlage an ihrem End-of-Life Zyklus angekommen ist und die Ersatzteilversorgung mittelfristig eingestellt wird.
- Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
Die Anlage ist überaltert und unterdimensioniert. Der Anschluss der Gebäudeerweiterung ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich und der Bestandsschutz erlischt.
Um den sicheren Betrieb des Förderzentrums gewährleisten zu können und den Anschluss der Gebäudeerweiterung zu ermöglichen, sind die oben aufgeführten Anlagen zu erneuern.
Kosten:
Die Planungsleistungen sind extern zu vergeben, somit stellt sich der Kostenrahmen wie folgt dar:
Kostengruppe 300 |
10.000 € |
Kostengruppe 400 |
285.000 € |
Kostengruppe 700 |
75.000 € |
Summe, brutto |
370.000 € |
Termine:
Planungsauftrag 2024
Planungsbeginn 2025
Bauausführung Mitte 2025 bis Anfang 2026
Empfehlung:
Der FD 11.60 empfiehlt die Maßnahme wie beschrieben umzusetzen, auf eine stufenweise Vorlage zur Beschlussfassung soll aufgrund des übersichtlichen Kostenrahmens verzichtet werden.
Für die Ausschreibung und Beauftragung der Planungsleistung in 2024 stehen Verpflichtungsermächtigungen zum Teilplan 1116 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Haushaltsjahr 2024: 75.000 € als VE Haushaltsjahr 2025: 230.000 € (+ 75.000 € Auflösung VE) Haushaltsjahr 2026: 65.000 € |
x |
Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan:1116 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: 1116yyy.7851 |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
x |
Ja: |
